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Abtretung

Die Abtretung, auch Zession genannt, beschreibt die Möglichkeit, das Recht auf eine Forderung auf jemanden anders zu übertragen. Genutzt wird diese Möglichkeit in verschiedenen Bereichen. Sie unterscheidet sich vom Factoring, bei dem die Forderung nicht abgetreten, sondern verkauft wird. Das Factoring bietet zwar mehr Sicherheit, verursacht dafür jedoch höhere Kosten.

Anwendung

Die Anwendung ist zum einen möglich um die Liquidität sicherzustellen. Häufig hat ein Schuldner Verbindlichkeiten gegenüber seinem Lieferanten. Gleichzeitig hat er jedoch selbst Forderungen seinen Kunden gegenüber. Nun kann er diesen Anspruch auf Forderungen an seinen Gläubiger übertragen. Dieser wird nun zum Zessionar und bekommt seinerseits das Recht, die Zahlung einzufordern. Kunden des Schuldners (dieser wird nun zum Zedenten) leisten ihre Zahlungen ab sofort an den Zessionar.

Die Abtretung erfolgt in den meisten Fällen ohne Information an die Kunden (stille Zession). Das bedeutet, dass beispielsweise einfach die Kontodaten auf der Rechnung geändert werden. Hier besteht jedoch für den Zessionar das Risiko, dass die Kunden die Bankdaten von einer anderen Quelle beziehen und auf das falsche Konto überweisen.

Will man sichergehen, vereinbart man eine offene Zession. Hier werden die Kunden (das können auch Großkunden sein, es gibt keine Mindest- oder Höchstsummen für die Abtretung) informiert, dass schuldbefreiend nur noch an den Zessionar gezahlt werden darf.

Formen der Abtretung von Forderungen

Hauptsächlich unterscheidet man zwei Möglichkeiten der Abtretung. Bei einer Mantelzession gibt es eine feste Forderungshöhe, bis zu der die Forderungen vom Zessionar geltend gemacht werden dürfen. Ein Beispiel:
Ein Unternehmer liefert Waren an einen Klempner für 15.000,- Euro. Dieser hat jedoch bereits Rechnungen an seine Kunden gestellt in Höhe von 32.000,- Euro die noch zur Zahlung ausstehen. Hier würde man über eine Mantelzession Rechnungen für 15.000,- Euro bestimmen, und nur diese Forderungen an den Lieferanten übertragen. Im Gegensatz dazu gibt es die Globalzession. Diese wird eher zur Kreditbesicherung genutzt. Auch hier wieder ein Beispiel zur Verdeutlichung:

Ein Unternehmen benötigt liquide Mittel in Höhe von 500.000,- Euro. Die Bank gewährt diese Mittel als Kreditlinie auf dem Konto und lässt sich im Gegenzug dazu über eine Sicherungsabtretung die Forderungen sowohl über bestehende, als auch zukünftige Forderungen abtreten. Häufig alle Forderungen von Kunden aus einem bestimmten Postleitzahlgebiet oder Kunden mit den Anfangsbuchstaben A-H oder Ähnliches. Die Zession ist dann meist eine stille Zession, die Bank überprüft jedoch ständig, ob die Kunden auch wirklich auf das von der Bank festgelegte und überprüfte Kundenkonto zahlen. Außerdem werden sämtliche Rechnungen an die Kunden von der Bank geprüft, damit immer gewährleistet ist, dass die Sicherungshöhe auch ausreicht. In der Regel liegt die Sicherungshöhe in unserem Fall über 500.000,- Euro, da Schwankungen sonst dazu führen könnten, dass die Besicherung nicht mehr ausreicht. Dennoch gibt es hier gesetzliche Grenzen, die die Bank einhalten muss, um den Kunden nicht zu übervorteilen. Es wäre also nicht erlaubt, das doppelte Volumen festzulegen, da der Kunde nicht frei über dieses Konto verfügen darf.

Nicht alle Forderungen können abgetreten werden

Es gibt Klauseln, die die Pfändung oder Abtretung von Forderungen ausschließen, solche Forderungen können dann nicht übertragen werden. Des Weiteren ist in vielen Arbeitsverträgen die Abtretung des Gehaltes bereits ausgeschlossen.

Abtretung von späteren Forderungen

Ebenfalls eine Form der Besicherung ist die Abtretung von Versicherungen. Meist regelt man hier eine Eventualverbindlichkeit (Vorausabtretung). Also regelt man bereits jetzt eine Forderung, die noch nicht fällig ist, aber später vielleicht entsteht. So könnte man die Forderung gegenüber einer Lebens- oder Rentenversicherung abtreten. Auch hier wieder ein Beispiel: Das Ehepaar Müller möchte ein Haus für 250.000,- Euro kaufen. Es besteht bereits eine Lebensversicherung auf Herrn Müller, die jedoch erst in 15 Jahren ausgezahlt wird. Ein Auflösen des Versicherungsvertrages würde hohe Verluste nach sich ziehen, da gute Zinserträge anfallen. Das Paar kann nun ein endfälliges Darlehen bei der Bank abschließen. Sie müssen dann für die nächsten 15 Jahre ausschließlich die anfallenden Sollzinsen zahlen, eine Tilgung findet jedoch nicht statt. Dafür treten sie die Rechte an der Forderung gegenüber der Lebensversicherung ab.

Dies geschieht immer in einer offenen Zession, da nur so gewährleistet werden kann, dass die Versicherung nicht aus Versehen an die Müllers auszahlt. Nach 15 Jahren wird die Versicherung fällig und die Gesellschaft überweist den Betrag direkt an die Bank. Da der Wert der Versicherung jedoch nicht zu 100% vorhergesagt werden kann, wird gleich bei Abschluss des Kreditvertrages die Sicherungszweckerklärung abgeschlossen, in der festgelegt ist, dass die Forderung an die Lebensversicherung nur bis zur Höhe des fälligen Betrages erfolgt. Überschüsse werden dann an die Müllers ausgezahlt.

Gesetzlich festgelegte Voraussetzungen müssen erfüllt sein

Die Voraussetzungen für die Abtretung einer Forderung sind gesetzlich festgelegt. Eine dieser Voraussetzungen ist beispielsweise, dass sowohl der Zessionar eine Forderung gegenüber dem Zedenten hat, als auch der Zedent gegenüber seinem Drittschuldner. Es wäre also nicht möglich, das Recht auf die eigene Lohnzahlung oder Mieteinnahmen abzutreten um anderweitige Verpflichtungen zu umgehen wie zum Beispiel bei der Berechnung von Unterhalt oder bei der Berechnung von Pflichtbeiträgen zur Krankenkasse. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Forderung immer nur einmal abgetreten werden kann.

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