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Raumsicherungsübereignung

Die so genannte Raumsicherungsübereignung stellt eine besondere Form der Sicherungsübereignung dar. Die Anwendung dient der Absicherung von Krediten. Übereignet werden bewegliche Sachen in bestimmten Räumen, die genau festgeschrieben werden. So könnte in einer Sicherungszweckerklärung stehen, dass alle Materialien in Warenlager A übereignet werden sollen. Neben Grundpfandrechten und der Forderungszession ist die Sicherungsübereignung eines der wichtigsten Sicherungsmittel.

Sollte der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen nicht nachkommen, darf der Sicherungsnehmer diese Materialien verkaufen oder versteigern.

Fester oder variabler Bestand

Die Übereignung von Arbeitsmitteln und Rohstoffen scheint erst einmal für die Übereignung ungeeignet. Schließlich will doch das Unternehmen mit diesem Material arbeiten und Gewinn erwirtschaften. Doch viele Unternehmen haben laufend einen hohen Bestand, besonders wenn schnell viel Material verbraucht wird. Es gibt in diesem Fall ständig einen gewissen Bestand, der sowieso nicht unterschritten wird. Bis zu diesem Wert könnte nun ein Kreditinstitut einen Kredit gewähren.

Um zu gewährleisten, dass die Besicherung auch betragsmäßig ausreicht, prüft die Bank in regelmäßigen Abständen den Warenbestand.

Wenn bestimmte Dinge, vielleicht auch bewegliche Anlagegüter eine Weile nicht benötigt werden, könnte man eine Raumsicherungsübereignung mit festem Bestand für diese Zeit vereinbaren. Alle Sachen in dem Raum werden also für die Zeit der Kreditrückzahlung an die Bank übereignet.

Gefahren für Kreditgeber

Die Raumsicherungsübereignung birgt jedoch auch Gefahren für Kreditgeber. So kann bereits ein älteres Recht an den Sachen bestehen, ohne dass dies dem Kreditnehmer überhaupt bewusst ist. Gehört der Raum dem Kreditnehmer, könnte bereits ein Grundpfandrecht bestehen. Durch Einbringung der Sachen in die Räume besteht unter Umständen die Möglichkeit, dass alles gleichzeitig zu Zubehör am Grundstück wird. Oder aber, die Räume sind nur angemietet. In diesem Fall könnte ein Vermieterpfandrecht entstehen. Welche Rechte jeweils gültig sind, darüber müssen meist die Gerichte entscheiden.

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