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Sicherungsabtretung

Die Sicherungsabtretung, meist einfach Abtretung genannt, dient ausschließlich der Absicherung von Forderungen. Sie erfolgt üblicherweise im unternehmerischen Bereich, denn bei der Sicherungsabtretung ist es notwendig, dass der Kreditnehmer offene Forderungen an Dritte hat, die abgetreten werden können.

Die Forderung wird an den Kreditgeber übertragen, jedoch ausschließlich sicherungshalber. Das bedeutet, dass auf die Forderung nur zugegriffen werden darf, wenn der Kreditnehmer die Verpflichtungen zu dem genau bestimmten Sicherungszweck nicht erfüllt. Dies nennt sich fiduziarisches, also treuhänderisches Eigentum mit eingeschränktem Verwertungsrecht.

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