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Factoring

Im Gegensatz zur Abtretung werden beim Factoring die Forderungen an Kunden komplett verkauft. Es gibt bereits viele Unternehmen, die sich auf das Factoring spezialisiert haben. Der Vorteil ist der dadurch auf die Eintreibung der Forderungen abgestimmte Ablauf.

Die Gesamtkosten liegen beim Factoring in der Regel zwischen 0 und 3% der Forderung. Zu dieser festen Gebühr kommt dann eine Zinszahlung für die Zeit zwischen Auszahlung und Zahlung des Kunden. Der Zinssatz kann unterschiedlich sein, und orientiert sich meist an offiziellen Marktzinsen. Zur Zeit beträgt er häufig zwischen 6 und 8%. Meist wird für die Zahlung ein Risikoabschlag einbehalten. Sollte die Zahlung des Kunden tatsächlich ausfallen kann eine Eigenbeteiligungsquote vereinbart werden, die von diesem Abschlag einbehalten wird. Fällt die Zahlung nicht aus, wird die Differenz nachträglich ausgezahlt.

Eine Factoring Firma kauft zum Beispiel Forderungen eines Unternehmens in Höhe von 100.000,- Euro. Hierfür zahlt sie z. B. 90.000,- Euro gleich am nächsten Tag an das Unternehmen, das froh ist, sich um die Abwicklung und Überprüfung der Zahlungen nicht mehr kümmern zu müssen. Ebenso fällt das Mahnwesen weg, es müssen keine Verjährungsfristen im Auge behalten werden etc. Besonders kleine Unternehmen haben Probleme mit solchen administrativen Dingen, da die Infrastruktur dafür aufgrund der hohen Kosten häufig fehlt.

Außerdem ist so sichergestellt, dass nur die Kosten anfallen, die das Factoring Unternehmen berechnet. Weitere Zahlungsausfälle können auf Seiten der Kunden auf das Unternehmen nicht zukommen. Zahlt nun der Kunde bereits nach 1 Woche an den Factor, werden bspw. 7% Zinsen für 1 Woche berechnet = 134,25 Euro. Dazu kommt die Factoring Gebühr von 2% = 2.000,- Euro.

Hat der Kunde bezahlt, werden also 10.000,- Euro abzgl. 2.134,25 Euro = 7.865,75 Euro nachträglich ausbezahlt.

Normalerweise wird eine Frist vereinbart, nach der der Zahlungsausfall unterstellt wird, häufig 120 Tage. Dies ist also die Höchstdauer für die Berechnung des Zinses.

Das Factoring Unternehmen verfügt aufgrund der hohen Anzahl von Forderungen über verschiedenste moderne Abläufe und Verfahren, vieles läuft sogar vollständig automatisiert. Im Gegensatz zu einem Zessionskredit müssen beim Factoring keine Konten überwacht werden um die Höhe der Kreditsicherheit zu prüfen. Dafür sind allerdings sämtliche Einzelforderungen im Vorfeld zu prüfen und zu erfassen.

Nicht überall wo Factoring drauf steht ist auch Factoring drin

Einige Unternehmen werben zwar mit besonders günstigen Tarifen für Factoring, eigentlich handelt es sich jedoch um die Abtretung der Forderungen auch unechtes Factoring genannt. Dies erkennt man an den Bedingungen, die das Mahnwesen ausschließen. Es kann auch sein, dass die „Factoring“-Firma von Ihnen verlangt, die Rechnung selbst zu begleichen, wenn es der Kunde nicht tut. In diesem Fall handelt es sich um einen einfachen Zessionskredit. Die Firma wird hier kaum für Sie tätig, allerdings können Kostensätze ab 0,3% die Sache dennoch attraktiv machen. Bei welcher Bank bekommt man schon solche Zinssätze? Das Ausfallrisiko liegt so jedoch immer noch bei Ihnen.

Offenes und stilles Factoring

Während das echte Factoring naturgemäß offen erfolgt, da die Forderung verkauft wurde, kann ein unechtes Factoring in Form von Forderungsabtretung ebenfalls still erfolgen. Der Schuldner erfährt so nichts von dem Factor sondern überweist einfach die Forderung auf ein angegebenes Konto, welches von der Factoring Firma überwacht werden kann.

Daneben gibt es eine Teilstille Form, die zwar dem Kunden nicht offenbart wird, allerdings erfolgt die Zahlung auf ein Konto, auf welches auch das Factoring Unternehmen Zugriff hat.

Vorbehalte gegenüber Factoring

Viele Unternehmen scheuen sich, eine Factoring Gesellschaft einzuschalten. Der Grund dafür sind nicht immer die anfallenden Kosten. Die Angst, dass die Abgabe an eine Factoring Gesellschaft einen Kunden am entgegengebrachten Vertrauen zweifeln lässt, oder noch schlimmer, die eigene Zahlungsfähigkeit in Frage stellen lässt, ist groß. Doch diese Angst ist unbegründet. Die Professionalität die bei guten Firmen dahinter steht ist enorm. So kann es sogar vorkommen, dass die eigenen Kunden, sofern sie eigene Forderungen haben, sich ebenfalls für das Factoring interessieren. Außerdem können alle Verhandlungen außerhalb des Rechnungswesens so ohne Vorbehalte und Belastungen weitergeführt werden.

Factoring bereits im Business-Plan berücksichtigen

Wenn Sie ein Unternehmen gründen möchten, kann es sogar hilfreich sein, ein Factoring einzuplanen. Denn nichts ist schlimmer, als bereits in den ersten Jahren aufgrund von ausfallenden oder verzögerten Zahlungen in einen Liquiditätsengpass zu geraten. Wenn Banken als Kreditgeber dienen sollen, kann die Einplanung von Factoring aufgrund einer besseren Risikoplanung von Vorteil für Zinssatz und Zusagewahrscheinlichkeit sein.

Außerdem verkürzt das Factoring die Bilanz, da die Forderungen wegfallen und Sie dafür Verbindlichkeiten sofort tilgen können. Kreditgebern gegenüber verbessert sich so Ihre Bonität.

Nicht nur zahlungsgestörte Forderungen verkaufen

Einige Unternehmen verkaufen ausschließlich zahlungsgestörte Forderungen. Das bedeutet, dass erst dann gehandelt wird, wenn bereits angemahnt wurde oder der Schuldner zumindest bereits mit der Zahlung im Verzug ist. Auch für diese Art Forderungsankauf gibt es inzwischen spezialisierte Unternehmen. Aufgrund der Tatsache, dass das Ausfallrisiko bei solchen Forderungen besonders hoch ist, sind auch die Gebühren die für die aufkaufende Gesellschaft anfallen beträchtlich.

Wenn hingegen die Forderungen gleich nach Rechnungsstellung verkauft werden, ist das Ausfallrisiko im Gesamtpaket geringer und die Kosten daher ebenfalls. Wenn also der Forderungsverkauf nicht von vorneherein ausgeschlossen ist, sollte das allgemeine Factoring zumindest einmal durchkalkuliert werden.

Factoring ist nicht für jeden geeignet

Während noch vor wenigen Jahren ein Jahresumsatz von 2 Mio. Euro Bedingung für Factoring war, können gute Unternehmen heute bereits bei 250.000,- Euro für Sie tätig werden. Am einfachsten und damit auch am günstigsten geht dies immer dort, wo Waren geliefert werden. Die Forderung ist hier durch Lieferscheine einfach zu belegen. Schwieriger wird es, wenn es um Handwerkerleistungen oder andere nicht so einfach belegbare Dinge geht. Es gibt jedoch auch dafür bereits einige Anbieter.

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