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Vorvalutierungszuschlag

Bevor ein Darlehensvertrag ausgezahlt wird, müssen normalerweise einige Bedingungen erfüllt sein. Dies kann z. B. die Bestellung der Sicherheiten sein (Eintragung der Grundschuld oder Abtretung/Verpfändung anderer Sicherheiten), eine Baugenehmigung oder ähnliches. Da das Risiko des Darlehens bei der Bank liegt, darf sie auch bestimmen, welche Bedingungen erfüllt sein müssen.

Manchmal kann es jedoch wichtig sein, dass der Kreditbetrag bereits früher zur Verfügung gestellt wird. Unter Umständen kann die Bank dann eine Vorvalutierung, also eine vorzeitige Auszahlung genehmigen. Je nach Gesetzeslage, internen Regelungen oder Ersatzsicherheiten ist dies bei einigen Finanzinstituten möglich, andere wiederum lehnen so etwas konsequent ab. Wird jedoch der Vorvalutierung zugestimmt, wird hierfür in der Regel ein Vorvalutierungszuschlag berechnet, der den Kreditgeber für das erhöhte Risiko entschädigen soll.

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