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Schätzgebühren

Die Schätzgebühren oder auch Wertermittlungsgebühren, wurden früher von Kreditgebern berechnet, wenn der Wert einer dinglichen Sicherheit ermittelt werden musste.

Gerade bei größeren Darlehen möchten sich Kreditinstitute durch entsprechende Sicherheiten gegen das Verlustrisiko absichern. Sollte dann der Schuldner nicht mehr zahlen, dürfen die Sicherheiten verwertet werden. Damit dabei auch wirklich ein ausreichender Erlös zustande kommt, muss die beliehene Sache einen ausreichenden Beleihungswert haben.

Hierfür wird der Wert von einem Sachverständigen eingeschätzt, der normalerweise ein externer Dienstleister ist, und für seine Tätigkeit eine Bezahlung fordert. Diese Kosten haben Banken früher dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt. Verbraucherschützer haben dies hingegen kritisiert, Klage eingereicht und gewonnen. Das Gericht begründete dies mit dem Hinweis, die Kreditinstitute handeln in eigenem Interesse wenn sie die Kreditsicherheit genau bewerten lassen.

Schätzgebühren wird also kein Darlehensnehmer mehr auf seiner Kreditabrechnung finden.

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