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Darlehenshypothek

Die Darlehenshypothek bezeichnet ein Grundpfandrecht. Wenn ein Darlehensgeber einen Kredit auszahlt und ein Grundstück als Sicherheit hinterlegen möchte, so kann er ins Grundbuch eine Hypothek eintragen lassen.

Hier unterscheidet man zwischen einer Darlehenshypothek, auch Festbetragshypothek genannt, und der Höchstbetragshypothek. Bei der ersten Variante wird der feste Beleihungsbetrag ins Grundbuch eingetragen. Ein Merkmal der Hypothek ist, dass mit sinkender Schuld (durch die Tilgungszahlungen) auch theoretisch die Summe der Hypothek sinkt. Somit ist die Hypothek nicht mehr gültig, wenn der Kreditbetrag vollständig zurückgeführt wurde. Bei der Höchstbetragshypothek passiert dies zwar auch, aber die Ursprungssumme kann jederzeit wieder aufleben, also durch eine neue Sicherungsvereinbarung kann die Sicherheit auch für einen weiteren, neu aufgenommenen Kredit wiederverwendet werden.

Bedeutung für einzelne Kreditverträge

Bei einer Darlehenshypothek muss also für jeden einzelnen Darlehensvertrag eine eigene Hypothek vereinbart werden. Das bedeutet aber dennoch, dass die Gesamtsumme aller Kredite nicht den Wert des beliehenen Objektes übersteigen kann.

Zugriff und Verwertung durch den Kreditgeber

Sollte nun ein Gläubiger seinen Kredit nicht zurück erhalten, darf er sich auf die, auf seinen Namen eingetragene Hypothek, berufen und das Objekt entsprechend verkaufen oder versteigern. Er darf dann das Geld bis zur Höhe der eingetragenen Hypothek behalten, sofern die Summe den Schuldbetrag nicht übersteigt. Falls doch etwas übrig ist, muss die Summe an den Schuldner ausgezahlt werden.

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