Kredit Wiki
Mit Kreditwiki.de zu Ihrem Wunschkredit

Dingliche Sicherheiten

Wenn ein Kreditnehmer als Sicherheit für einen Kredit eine Sache hinterlegt, handelt es sich um eine dingliche Sicherheit. Denn die Sache ist ja, streng genommen, ein Ding. Dabei muss es sich nicht zwingend um eine Sache handeln, die man auch tatsächlich übergeben kann. Stattdessen kann auch ein Sparkonto oder ein Wertpapierdepot als eine Sache betrachtet werden.

Dingliche und persönliche Sicherheiten

Dingliche Sicherheiten können immer genau benannt und geschätzt werden. Die persönliche Sicherheit betrifft immer den Schuldner. Dieser könnte mit seinem gesamten Vermögen haften, oder auch mit seinem Arbeitseinkommen. Da die Höhe dieser Werte für die Zukunft jedoch nicht geschätzt werden und sie auch nicht wirklich benannt werden kann, wird für größere Kredite fast immer eine dingliche Sicherheit gefordert.

Personen, die Dingliche Sicherheiten hinterlegen, gehen damit eine dingliche Schuld ein.

Wenn ein Schuldner die Ansprüche seines Gläubigers gegen ihn nicht mehr erfüllt, also seine Raten nicht zahlt, oder einen fällig gestellten Kredit nicht zurückbezahlt, dann darf eine dingliche Sicherheit vom Gläubiger „verwertet“ werden. Er muss versuchen, sie zum höchstmöglichen Preis zu verkaufen. Ist das nicht möglich, droht die Zwangsversteigerung.

Wenn ausschließlich die dingliche Sicherheit vereinbart ist, kann der Kreditgeber durchaus ein schlechtes Geschäft machen. Denn: bekommt er weniger als die offene Kreditsumme, bleibt er auf den restlichen Schulden sitzen. Bekommt er jedoch mehr, muss der Überschuss an den Schuldner ausgezahlt werden.

Daher schauen Kreditinstitute beim Beleihungswert sehr genau hin. Außerdem wird häufig neben der dinglichen Sicherheit auch eine persönliche Sicherheit vereinbart, so dass die Bank auch auf die anderen Vermögenswerte des Schuldners zugreifen kann.

Die häufigste Sicherheit im Privatkundenbereich ist die Grundschuld, oder auch eine Hypothek. Im gewerblichen Bereich kommen Immobilien, Grundstücke, aber auch Anlagen und Maschinen für die dingliche Sicherung in Frage.

Wenn Sie dieses Thema interessant finden, könnte auch einer der folgenden Einträge für Sie hilfreich sein:

Festigungsmaßnahme

Höchstbetragshypothek

Nachbürgschaft

Button nach oben