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Oder Konto

Ein Girokonto kann als Einzelkonto für nur einen Kontoinhaber, oder als Gemeinschaftskonto für zwei oder mehr Personen eingerichtet werden.

Handelt es sich um ein Gemeinschaftskonto, kann wiederum unterschieden werden zwischen einem Und- und einem Oder-Konto.

Das Und-Konto ist heute kaum noch gebräuchlich, was hauptsächlich mit der komplizierteren Verfügungsmöglichkeit zu tun hat. Denn bei dieser Kontoart müssen alle Kontoinhaber gemeinsam über das Geld verfügen. Daher ist es nicht möglich, für ein solches Konto eine Debitkarte auszustellen. Es muss also jede Barverfügung von allen Kontoinhabern gemeinsam ausgeführt werden, Online-Banking ist ebenfalls nicht möglich.

Heutzutage wird daher fast ausschließlich (zumindest im privaten Bereich) ein Oder-Konto eingerichtet. Über dieses Konto darf jeder Mitinhaber bestimmen, als wäre es das eigene Konto. Kredite allerdings (auch Dispokredite) müssen immer von beiden Kontoinhabern beantragt werden. Über eingerichtete Kredite verfügen darf aber jeder allein.

Bei Gemeinschaftskonten haften immer alle Kontoinhaber gesamtschuldnerisch. Das bedeutet, dass die Bank von jedem Kontoinhaber gleichermaßen die volle Schuld einfordern kann. Ein Gemeinschaftskonto birgt also immer auch Gefahren. Wenn Sie jemandem nicht zu 100% vertrauen, sollten Sie kein Gemeinschaftskonto oder ausschließlich ein Guthabenkonto einrichten. Überzieht ein Kontoinhaber den Kreditrahmen, muss der andere nicht dafür haften, da die Bank diese Überziehung nicht erlauben darf. Nur gemeinsam beantragte Kredite dürfen genutzt werden.

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