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Strohmannkredit

Ein Strohmann ist eine Person, die für eine andere Person auftritt, die selbst nicht in Erscheinung treten kann oder will.

So kann bei Verträgen jeglicher Art ein Strohmann beteiligt sein. Dies ist in Deutschland nicht illegal, solange der Strohmann auch willens ist, in der Außenwirkung gültige Verträge zu schließen. Im Innenverhältnis wird dann meist der Ausgleich dafür gefordert.

Ein Strohmann darf also tatsächlich rechtlich bindend einen Kreditvertrag abschließen, der gar nicht für ihn selbst gedacht ist. Im Außenverhältnis haftet er dann allerdings voll für die Rückzahlung. Er kann sich also nicht auf den Hintermann berufen. Im Innenverhältnis ist das jedoch eine ganz andere Sache. Hier sollte der Strohmann auf eine schriftliche Vereinbarung bestehen um im Falle der Nichtzahlung durch den eigentlichen Nutzer des Kredites zumindest seinen Anspruch auf Rückzahlung geltend machen zu können.

Sollte ein schriftlicher Vertrag versäumt worden sein, kann eine Schuldanerkenntnis nachgeholt werden um die Ansprüche zu sichern.

Strohmannkredite werden häufig von Menschen veranlasst, die bei der Bank bereits ein schlechtes Rating haben und häufig keine Darlehen mehr bekommen würden. Die Strohmänner sind dann meist Lebenspartner, Verwandte oder gute Freunde. Nicht selten muss hier jedoch Lehrgeld gezahlt werden, da der eigentliche Schuldner nach wenigen Raten gar nicht mehr zahlen kann. Hier zeigt sich wieder einmal die Relevanz der Bonitätsprüfung durch die Banken.

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