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Gewährleistungsbürgschaft

Bei Werk- oder Bauverträgen ist eine gesetzliche Gewährleistungsfrist vorgegeben. Für große Leistungen wie einen Hausbau beträgt diese Frist 5 Jahre. Damit der Auftraggeber sicher gehen kann, dass Mängel aus der Leistung auch beseitigt werden, wird häufig ein Sicherheitseinbehalt (meist 5%) vereinbart. Diese restlichen 5% werden dem Auftraggeber erst mit Ablauf der Frist ausbezahlt. Sollte es also zu einem Mangel kommen und der Auftragnehmer ist nicht in der Lage den Mangel zu beseitigen oder ist insolvent, können diese 5% für die Beseitigung herangezogen werden.

Besonders bei großen Projekten machen diese 5% jedoch eine ganze Mange aus. Wenn also ein Bauunternehmen auf 5% des Rechnungsbetrages für 5 Jahre verzichten soll, ist das eigentlich nicht tragbar. Hier kommt die Gewährleistungsbürgschaft, häufig auch als Aval ins Spiel.

Banken und Versicherungen

Die Gewährleistungsbürgschaft ermöglicht dem Unternehmer, nicht auf den vollen Betrag verzichten zu müssen.

Bankbürgschaft

Die Bank spricht dem Auftraggeber eine Garantie aus, bei Aufforderung die 5% auszuzahlen. Da Banken im Allgemeinen nicht so sehr vom Insolvenzrisiko betroffen sind wie Bauunternehmen, kann sich der Auftragnehmer darauf verlassen, dass er auch bei Insolvenz oder Nichtkönnen des Bauunternehmens die Mittel bekommt, den Mangel beseitigen zu lassen.

Die Bankbürgschaft muss vom Bauunternehmen bei seiner Bank beauftragt werden. Diese führt eine umfassende Bonitätsprüfung durch und genehmigt die Bürgschaft. Diesen Vertrag kann nun der Bauunternehmer seinem Auftraggeber vorlegen, der ihm den vollen Rechnungsbetrag auszahlt. So muss nicht 5 Jahre auf das Geld verzichtet werden.

Die Kosten für das Bankaval sind nicht allzu hoch. In der Regel wird eine einmalige Gebühr fällig (1-3% der Summe) und eine laufende Provision. Allerdings wird die Summe des Avals im eingeräumten Kreditrahmen reserviert. Hat also ein Unternehmen einen Kreditrahmen von 100.000,- Euro und das Aval beträgt 25.000,- Euro, so kann nur noch über 75.000,- Euro verfügt werden. Dies schmälert die Liquidität eines Unternehmens doch erheblich.

Bürgschaftsversicherung

Eine Alternative zum Aval ist die Bürgschaftsversicherung. Der Unternehmer schließt diese einfach bei einer Versicherung seiner Wahl ab. Normalerweise wird nicht ein einzelnes Risiko versichert, sondern ein Rahmen eingerichtet, der dann für viele, auch zukünftige, Bürgschaften genutzt werden kann. Bei neuen Aufträgen stellt die Versicherung dann eine Bürgschaftsurkunde aus, die statt des Sicherheitseinbehalts an den Kunden übergeben wird. Kommt es dann zum Gewährleistungsfall, bekommt der Auftraggeber die Auszahlung von der Versicherung, welche sich das Geld vom Unternehmer zurückholt.

Sowohl Versicherung als auch die Bankbürgschaft sind beendet, wenn die 5 Jahresfrist abgelaufen ist.

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Avalgebühr

Nachbürgschaft

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