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Aval

Aval ist ein Überbegriff für Sicherheiten wie Garantien und Bürgschaften, bei denen nicht nur Bank und Kunde, sondern auch ein Dritter eingeschaltet ist. Der Begriff kommt aus dem italienischen avallo, was Bürgschaft bedeutet. Auch einen von einem Dritten unterzeichneter Wechsel, bezeichnet man als Aval. Es handelt sich um eine akzessorische Sicherheit, was bedeutet, dass eigentlich genau festgelegt ist, wofür und in welchem Fall die Zahlung gefordert wird. Durch den Zusatz „auf erste Anforderung“, wird das Aval jedoch zur abstrakten Sicherheit. Die Bank prüft also nicht, ob der Anspruch tatsächlich nur für diesen Zwecke geltend gemacht wird, und ob er überhaupt besteht. Durch diese abstrakte Eigenschaft wird die Bürgschaft zur Garantie.

Anwendungsbereich

Immer dann, wenn eine Zahlung nur vielleicht erfolgen muss, bietet es sich an, ein Aval zu beantragen. Dies kann im Handel, im Handwerk, ja überall vorkommen, wo Zahlungen von bestimmten Voraussetzungen abhängig sind. Zum besseren Verständnis möchten wir hier gern ein paar Beispiele geben:

Verschiedene Namen für das gleiche Prinzip

Es gibt viele unterschiedliche Avalarten, die jedoch jeweils den gleichen oder zumindest ähnlichen Abläufen unterliegen.

Mietaval

Ein neuer Vermieter verlangt die Zahlung einer Mietsicherheit von 3.000,- Euro. Diese soll im Falle von Schäden nach dem Auszug dafür verwendet werden, diese Schäden zu beseitigen. Damit der Kunde jedoch seine Liquidität behält, beantragt er bei seiner Bank ein Aval. Die Bank prüft nun die Bonität des Kunden und stellt ihm eine Avalurkunde aus. Diese Urkunde stellt ein selbstschuldnerisches Versprechen der Bank dar, auf erstmaliges Verlangen des Vermieters 3.000,- Euro an diesen auszuzahlen. Er geht nun kein Risiko mehr ein, die Schäden nicht begleichen zu können.

Die Bank erhält für die Dauer der Zusage (in der Regel also bis zur Beendigung des Mietverhältnisses) eine Avalgebühr, die ungefähr 0,25 – 3% des Avalbetrages pro Jahr beträgt. Diese Gebühr wird in jedem Fall fällig, auch wenn die Bank nicht zur Zahlung aufgefordert wird. Außerdem kann noch eine einmalige Bearbeitungsgebühr dazu kommen.

Nehmen wir für dieses Beispiel eine Avalgebühr von 2,5% an und keine Bearbeitungsgebühren, dauert es ca. 40 Jahre, bis die 3.000,- Euro Kosten angefallen sind. Ziehen Sie jetzt aus, bekommen Sie allerdings kein Geld vom Vermieter zurück, da Sie ihm auch nichts gezahlt hatten.

Wenn Sie die Mietkaution nicht zahlen können, können Sie das Aval nutzen, um nebenher die Summe anzusparen. Zum einen haben Sie keinen Kreditzins zu zahlen. Das lohnt sich, da die Avalgebühr in der Regel günstiger ist, als ein Kreditzins.

Zum anderen bekommen Sie unter Umständen auf dem Ansparungskonto noch einen Guthabenzins, was die Schuld wiederum mindert. Wenn Sie dann die Summe angespart haben, kündigen Sie das Aval und stellen dem Vermieter den Betrag zur Verfügung.

Gewährleistungsaval

Ein Auftraggeber möchte sich für den Fall absichern, dass er Gewährleistungsansprüche gegenüber einem Auftragnehmer, wie Bauunternehmer, Maler, Elektriker, etc., geltend machen kann. Er verlangt also vom Auftragnehmer ein Gewährleistungsaval seiner Bank. Diese verspricht im Falle eines Gewährleistungsfalles die Begleichung der Kosten. In der Regel werden 20% des Auftragswertes verlangt. Das Aval ist gültig für die gesamte Gewährleistungsdauer.

Bietungsaval

Bei Geboten auf eine Ausschreibung kann eine Vertrags- oder Konventionalstrafe fällig werden, falls die vorgegebenen Verpflichtungen nicht erfüllt werden, oder der Auftrag im Nachhinein doch noch abgelehnt wird. Um dies abzusichern, kann der Bietende ein Aval bei seiner Bank beauftragen, die in diesem Falle die Kosten übernimmt.

Leistungsaval

Wenn ein Kunde eine Zahlung leisten muss, bevor die Lieferung oder Dienstleistung erfolgt ist, kann er ein Leistungsaval vom Auftragnehmer/Lieferanten verlangen, der dies bei seiner Bank beauftragt. Auch die Anzahlungsbürgschaft ist eine Art Leistungsaval.

Prozessaval

Wird eine Zwangsvollstreckung vom Gericht nur für vorläufig vollstreckbar geurteilt, wird häufig eine Sicherheitsleistung vom Gläubiger verlangt. Sollte in letzter Instanz nämlich doch der Schuldner gewinnen und daher die Vollstreckung rückabgewickelt werden, besteht die Gefahr, dass der Gläubiger die Zahlung nicht erstatten kann. Hier kann das Gericht anstelle einer Barleistung ein Aval des Gläubigers akzeptieren.

Doch auch der Schuldner kann, wenn er Aussicht auf Umkehr des Urteils in nächster Instanz hat, dem Gläubiger ein Aval seiner Bank zur Verfügung stellen.

Sicherheiten für das Aval

Jeder Avalgeber benötigt Sicherheiten für diese Bürgschaft. Denn schließlich will man das Geld vom Kunden auch zurückbekommen. Bei kleinen Beträgen, wie meist beim Mietaval üblich, reichen der Bank eine positive Schufauskunft und regelmäßige Einkünfte.

Bei größeren Summen müssen in der Regel andere Sicherheiten gestellt werden. Beispielsweise wird ein Teil der eingeräumten Kreditlinie für den eventuellen Zahlungsfall reserviert.

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