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Bonität

Im Rahmen der Bonitätsprüfung soll festgestellt werden, ob ein Kreditnehmer kreditwürdig und kreditfähig ist. Ist die Bonität gegeben, bedeutet dies, dass ein Kredit mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit auch zurückgezahlt wird. So soll die Ausfallwahrscheinlichkeit des Kredites gemindert werden.

Kreditfähig ist jeder, der rechtswirksam einen Kredit abschließen darf. Bei natürlichen Personen muss die volle Geschäftsfähigkeit gegeben sein, bei Unternehmen muss die unterzeichnende Person auch befugt sein, Kreditverträge für das Unternehmen abzuschließen.

Bonität hat viele Abstufungen

Die Unterscheidung, ob die Bonität gegeben ist oder nicht, reicht leider nicht aus. Denn je nach Höhe und Einsatzzweck des Darlehens, sowie Rückzahlungsdauer und –höhe, müssen auch an die Bonität unterschiedliche Anforderungen gestellt werden.

So muss für die Einstufung eines Staates bei der Ausgabe von Staatsanleihen wesentlich mehr überprüft werden als bei der Prüfung eines 500,- Euro Überziehungskredits.

Um nun nicht nur schwarz und weiß zu sehen, werden unterschiedliche Noten vergeben. Einige große Unternehmen und Institutionen werden regelmäßig von Ratingagenturen bewertet. Das Rating wird dabei meist in Form von Buchstabenkombinationen vergeben. Die höchste Note ist hier das Triple A.

Auch Banken dürfen Noten vergeben

Bei Bankdarlehen sind häufig für verschiedene Banken auch unterschiedliche Dinge wichtig. Es könnte beispielsweise sein, dass eine Bank festgestellt hat, dass viele ihrer unverheirateten Kunden ihre Kredite nicht zurückzahlen. So könnte es sein, dass allein die Tatsache, dass ein Kunde unverheiratet ist, bereits zu einem schlechteren Rating führt.

Einer anderen Bank ist es vielleicht wichtig, dass ein Kunde nicht in der Stadt wohnt, weil die Rückzahlungsquote bei solchen Kunden niedriger ist. Je nach Gewichtung der einzelnen Punkte ergibt sich nun für die Banken auch ein unterschiedliches Rating. Da jedoch nie ausschließlich auf einzelne Punkte eingegangen wird, sondern eine Vielzahl von Informationen hineinspielt, gleichen sich die Ratings der Banken normalerweise aneinander an.

Dies liegt außerdem daran, dass ein Ratingverfahren der Bank aufsichtsrechtlich genehmigt werden muss, so dass für alle ähnliche Regeln gelten.

Benötigte Daten

Hauptanteil am Rating haben die „harten Fakten“. Es wird also festgestellt, in welcher finanziellen Situation sich der Antragsteller befindet. Bei Privatpersonen sind die nötigen Daten in der Regel die bisherigen Erfahrungen bei der Kreditrückzahlung (schlechte Schufaeinträge etc.), die Einkommenssituation (befristeter Arbeitsvertrag, selbstständig, Einkommenshöhe, etc.), Ausgaben (In der Haushaltsrechnung wird gegenübergestellt, ob genügend Überschuss für die Kredittilgung vorhanden ist) und die Feststellung von Vermögenswerten. Hat ein Kunde zum Beispiel 200.000,- Euro Schulden muss dies nicht negativ sein. Es könnte ebenfalls ein Eigenheim mit einem Wert von 300.000,- Euro dagegen stehen. Somit wäre der Verschuldungsgrad ein ganz anderer.

Bei Unternehmen werden neben den eigenen Angaben, die durch Bilanzen und andere Unterlagen zu belegen sind, auch Bankauskünfte eingeholt, verschiedene Auskunfteien zu Rate gezogen und die bereits veröffentlichten Ratings zur Entscheidungsfindung herangezogen.

In der Regel bekommen nur Kunden mit hoher Bonität einen unbesicherten Kredit. Gegen die Stellung von Sicherheiten kann jedoch auch an Kunden mit einem nicht so optimalen Rating ein Kredit vergeben werden.

Es gibt jedoch bei den meisten Banken auch KO Kriterien, die eine Kreditvergabe ausschließen. Dies können negative Schufa-Einträge sein oder ein befristeter Arbeitsvertrag. Hier sind alle möglichen Vorgaben denkbar. Schließlich liegt das Kreditrisiko ja beim Kreditgeber.

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