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Schufa-Eintrag

Die Schufa arbeitet auf dem „Prinzip auf Gegenseitigkeit“. Das bedeutet, dass alle Partner der Schufa gemeinsam an der Datenbank arbeiten. Schließt einer der Partner einen Vertrag mit einem Kunden ab, meldet er dies der Schufa. Dies wäre dann ein positiver Eintrag. Denn selbst wenn es sich nicht um einen Kredit handelt, so zeigt auch ein regelmäßig bezahlter Mobilfunkvertrag oder ein gut geführtes Girokonto, dass Sie eine Person sind, die ihren Zahlungspflichten nachkommt. Der nächste Partner, mit dem ein Vertrag geschlossen wird, kann vor Vertragsschluss bereits die vorher erfolgten Einträge ansehen und anhand des Scorewertes die Wahrscheinlichkeit für die Erfüllung der Vertragspflichten ablesen.

Jedoch hat das System Tücken. Denn irgendwann ist immer das erste mal, und es dauert, bis genug Daten gespeichert sind um wirklich ein positives Scoring zuzulassen. Bis dahin kann es sein, dass der eigene Scorewert nicht so gut ist, wie er sein könnte. Denn entgegen der Meinung vieler Menschen, speichert die Schufa keinerlei Daten zum Verdienst oder zum Arbeitsplatz.

Negative Einträge

Die Wirkung eines negativen Eintrags kann verheerend sein. Denn für die meisten Banken ist dies ein KO Kriterium. Ein Kredit wird dann unter keinen Umständen vergeben. Natürlich ist dies gerechtfertigt, wenn dem Eintrag auch ein wirklicher Tatbestand gegenübersteht. Doch was ist, wenn der Eintrag ungerechtfertigt ist? Es wäre zum Beispiel möglich, dass der Eintrag eigentlich einer anderen Person gilt. Oder die Rechnung, die man nicht gezahlt hat, bereits bei der Ausstellung nicht berechtigt war.

Um hier Klarheit zu schaffen, hat der Gesetzgeber ganz klare Vorgaben, die für einen negativen Eintrag erfüllt sein müssen. So darf ein Eintrag nicht erfolgen, wenn nicht mindestens zweimal angemahnt und mit dem Schufa-Eintrag gedroht wurde. Auch wenn der Kunde einer Rechnung widersprochen hat, darf kein Schufa-Eintrag erfolgen.

Ein gerichtlicher Mahnbescheid, gegen den kein Widerspruch eingelegt wird, darf aber sehr wohl eingetragen werden. Gleiches gilt für Pfändungen und Insolvenzen. Gegen ungerechtfertigte Einträge kann Einspruch bei der Schufa eingelegt werden. Dort ist seit einiger Zeit auch ein Ombudsmann mit der Klärung von Streitpunkten betraut.

Es gibt einige wichtige Schufa-Merkmale, die zu einer Ablehnung eines Kredites führen. Auch bei Bestellungen kann dann nicht mehr auf Rechnung bezahlt werden. Banken sehen dafür in der Schufa-Auskunft nur die Kürzel. Einige wichtige Kürzel sind:

ABW – Konto in Abwicklung (ein negativer Saldo wurde nicht ausgeglichen und das Konto gekündigt)

MB – Antrag auf Mahnbescheid (gerichtlich)

VB – Antrag auf Vollstreckungsbescheid

ZWA – Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen

EV – Eidesstattliche Versicherung

IBE – Eröffnung des Insolvenzverfahrens

ERL – Erledigter Eintrag

Besonders das letzte Kürzel ist wichtig. Denn was viele nicht wissen: auch ein erledigter Eintrag, bspw. wenn die Restschuldbefreiung bereits erteilt, oder ein Mahnbescheid durch Zahlung erfüllt wurde, bleibt noch bis zu drei Jahre mit dem Hinweis „erl.“ in der Schufa stehen. Er bleibt somit auch für Kreditgeber sichtbar und führt zu einer Ablehnung der Kreditanfrage. Schließlich muss, zum Schutz aller Kreditnehmer, sorgfältig ausgewählt werden.

Personen, die somit einmal bewiesen haben, dass sie Zahlungspflichten nicht vertragsgemäß erfüllen, sollen so aussortiert werden können.

Ein negativer Schufa-Eintrag bedeutet somit zumindest finanziell eine Degradierung zu einer Person zweiter Klasse.

Die Krux an der Sache: Menschen, die ohnehin bereits finanzielle Probleme haben, müssen, falls sie überhaupt ein Darlehen bekommen, einen höheren Zinssatz zahlen, was wiederum zu höheren Ausgaben führt und weitere Probleme nach sich ziehen kann. Menschen mit viel Geld und viel freiem Vermögen haben grundsätzlich weniger Zinskosten. Das System ist also auf der einen Seite logisch und fair, aber für Betroffene sicherlich ein Problem.

Wichtigster Tipp ist also: Lassen Sie sich einmal pro Jahr die kostenlose Schufaauskunft zusenden um die Einträge und den Score zu prüfen und ggfs. falsche Einträge löschen zu lassen. Außerdem: Wenn es zu einem echten Negativeintrag gekommen ist, erledigen Sie ihn so schnell wie möglich, denn er bleibt Ihnen danach noch 3 Jahre erhalten.

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