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Kreditfähigkeit

Die Kreditfähigkeit beschreibt, ob eine Person rechtlich in der Lage ist, einen Kreditvertrag abzuschließen, während die Kreditwürdigkeit darüber Auskunft gibt, ob die wirtschaftliche Fähigkeit zur Rückzahlung gegeben ist.

Um in Deutschland einen Kreditvertrag rechtswirksam schließen zu können, muss der Kreditnehmer volljährig und unbeschränkt geschäftsfähig sein.

Jedoch kann es auch vorkommen, dass nicht volljährige Personen ein Darlehen benötigen. Erbt z. B. ein 16 Jähriger den Bauernhof seines Vaters inkl. offener Kredite, müsste er diese irgendwie übernehmen können um den Hof halten zu können. Schließlich handelt es sich um einen nicht unwesentlichen Wert. In einem solchen Fall ist die Kreditaufnahme dennoch möglich, obwohl der Jugendliche nur beschränkt geschäftsfähig ist. Voraussetzung ist allerdings, dass der gesetzliche Vertreter und das Vormundschaftsgericht zustimmen. Das Gleiche gilt für Kinder, und andere Personen, die geschäftsunfähig sind.

Außerdem ist zu prüfen, ob der Antragsteller verheiratet ist und welcher Güterstand vereinbart wurde. Bei einer Gütergemeinschaft (die eher selten vorkommt) ist für die Kreditaufnahme die Zustimmung des Ehepartners zwingend notwendig.

Kreditfähigkeit bei Unternehmen

Auch bei Unternehmen muss genau geprüft werden, ob der Vertragsunterzeichner kreditfähig ist. Hier zählt zum einen die persönliche Kreditfähigkeit, ob also der Antragsteller volljährig und voll geschäftsfähig ist, und zum anderen die Kreditfähigkeit in Bezug auf das Unternehmen.

Hier ist zu prüfen, ob das Unternehmen an sich bereits rechtfähig ist. Dies kann anhand eines beglaubigten Auszugs aus dem Handels-, Partnerschafts-, Genossenschafts-, oder Vereinsregisters erfolgen. Dort ist auch zu sehen, ob die handelnde Person auch vom Unternehmen befugt ist, Kreditverträge zu unterschreiben und ob dies allein erfolgen darf, oder unter Umständen nur gemeinsam mit einer oder mehreren anderen Personen. So kann eine GmbH z. B. festlegen, dass der Geschäftsführer nur gemeinsam mit einem oder mehreren Gesellschaftern Kredite aufnehmen darf.

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