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Haftungsfreistellung

Für Unternehmer und Existenzgründer besteht die Möglichkeit der staatlichen Förderung über einen KfW-Kredit. Dieser wird bei der Hausbank beantragt, diese leitet den Antrag weiter an die KfW. Die Haftung allerdings muss die Hausbank übernehmen. Fällt der Kredit aus (wird nicht zurückgezahlt) fordert die KfW das Geld von der Hausbank wieder ein. Daher werden einige Antragsteller bei der Hausbank abgewiesen, wenn nicht genügend Kreditsicherheiten vorliegen.

Hier kann, ebenfalls über die Hausbank, die Haftungsfreistellung beantragt werden. Das bedeutet, die KfW übernimmt selbst einen Teil der Haftung. Meist sind das 50 %, je nach Förderkredit aber auch bis zu 80% der Kreditsumme.

Selbstverständlich haftet der Kreditnehmer immer vollumfänglich. Geht dieser jedoch in die Insolvenz, muss eben die Hausbank nur noch den verbliebenen Teil an die KfW zurückzahlen, nicht den vollen Betrag. So sind die Banken bei der Vergabe der Kredite etwas positiver und können Kredite gewähren, die sie sonst nicht gewähren würden.

Die Haftungsfreistellung verbessert also die Bonität des Kunden und stellt die Hausbank von einem Teil ihrer Haftung frei.

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