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Garantie

Im Finanzwesen bietet eine Garantie die Möglichkeit, Geschäfte abzusichern und vor allem bei Kaufverträgen die Vertragspartner vor Verlust einer Zahlung bzw. Leistung abzusichern.

Die Garantie wird in der Regel von Banken für ihre Kunden ausgesprochen. Es handelt sich um das unbedingte Versprechen, auf Anforderung einen bestimmten Betrag zu zahlen. Immer wenn ein Vertragspartner in Vorleistung gehen muss, sei es durch die eigene Leistung (z.B. die Anfertigung von Möbeln) oder durch die Zahlung von Geld (z.B. bei einer Anzahlung). Aber auch bei allen Arten von Krediten handelt es sich um eine Vorleistung, da ein Vertragspartner bereits Geld gibt und nicht zu 100% sicher sein kann, die Gegenleistung wirklich zu erhalten.

So kann also jeder, der in Vorleistung gehen muss von seinem Vertragspartner eine Bankgarantie (ein sogenanntes Aval) fordern. Die Bank des Schuldners prüft dann die Bonität des Kunden und wenn sie sicher ist, dass der Kunde den geforderten Betrag auch leisten kann, spricht sie eine Garantie aus. Die Bank übernimmt dann die Pflicht, auf Anforderung des Gläubigers den Betrag an Diesen auszuzahlen. Der Auftraggeber der Garantie wird dann von der Bank in Haftung genommen und muss den Betrag selbstverständlich zurückzahlen.

Für das Aussprechen der Garantie berechnet die Bank eine Provisionsgebühr.

Im Gegensatz zu einer Bürgschaft ist die Garantie abstrakt, sie wird also ausgesprochen, für den Fall dass eine Forderung entsteht. Zu dem Zeitpunkt besteht noch keine Forderung. Die Bürgschaft dagegen ist akzessorisch, kann also immer nur für eine bestimmte und vorhandene Forderung gelten.

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