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Garantiekredit

Hat eine Bank für einen Kunden eine Garantie ausgesprochen und wird nun zur Zahlung aus dieser Garantie herangezogen, richtet sie mit der Auszahlung gleichzeitig einen Kredit an ihren Kunden ein. In der Regel wird die Höhe der Eventualpflicht bereits bei Vertragsschluss über die Garantie auf dem Konto eingefroren. Das kann durch Reservierung des Betrages aus dem Guthaben oder aus einer eingeräumten Kreditlinie erfolgen. Bei kleineren Beträgen wird bei nicht ausreichend vorhandenem Guthaben, häufig ein Sollsaldo eingerichtet. Der Kunde wird selbstverständlich umgehend informiert, damit er für Ausgleich sorgen kann.

Häufig wird jedoch bereits der Abschluss des Garantievertrags als Garantiekredit bezeichnet, was etwas irreführend ist, da zu dem Zeitpunkt noch gar keine Forderung besteht.

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