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Verpfändungserklärung

Eine Verpfändungserklärung kommt meist bei Mietkautionen ins Spiel.

Die Mietkaution soll sicherstellen, dass nach einem Auszug eventuell vorhandene Schäden in der Wohnung behoben werden können, oder aber auch, dass Mietschulden getilgt werden können. Das Geld steht also im Falle eines Schadens dem Vermieter zu, wirtschaftlich berechtigt ist jedoch der Mieter. Ihm stehen auch die Zinsen zu.

Das Konto kann der Mieter in eigenem Namen eröffnen. Damit verhindert wird, dass er selbst Zugriff auf das Geld hat und der Vermieter auf eventuellen Schäden sitzen bleibt, wird das Konto verpfändet. Hierfür wird eine Verpfändungserklärung ausgestellt, die alle Bedingungen beinhaltet. Wird dann das Mietverhältnis beendet, muss der Vermieter der Auszahlung an den Mieter zustimmen. Somit kann er zunächst prüfen, ob er die Kaution selbst beanspruchen muss, oder ob er darauf verzichten kann.

Grundsätzlich können jedoch auch andere Rechte verpfändet werden. Hierfür muss auch nicht zwingend eine schriftliche Verpfändungserklärung erfolgen, jedoch kann sie zu Beweiszwecken dienen, daher sollte lieber nicht darauf verzichtet werden.

Sachen dagegen werden durch Übergabe verpfändet. Somit muss dafür nicht zwingend noch eine Erklärung erfolgen.

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