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Stiller Teilhaber

Ein stiller Teilhaber ist eine natürliche oder juristische Person, welche sich an einem Unternehmen beteiligt. Dies kann eine GmbH sein, aber auch eine BGB-Gesellschaft oder ein Einzelunternehmen. Diese Beteiligung findet nur im Innenverhältnis statt. Es handelt sich dann um eine stille Gesellschaft.

Der Vertrag zu dieser Beteiligung ist sehr frei gestaltbar. Bei einer typischen Beteiligung haftet der stille Teilhaber ausschließlich mit seiner Einlage am Verlust des Unternehmens, erhält jedoch für diese Einlage auch einen Teil des Gewinns. Daneben hat er jedoch keinerlei Mitspracherechte.

Allerdings können erweiterte Rechte frei verhandelt und festgeschrieben werden. Auch kann die Beteiligung zeitlich begrenzt sein oder auch ohne Begrenzung. Mitsprache- oder Entscheidungsrechte können eingerichtet werden.

Gibt es also erweiterte Rechte, handelt es sich um eine atypische Beteiligung.

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