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Verwandtendarlehen

Jedes Mal, wenn Sie sich von einem Verwandten Geld geborgt haben, handelte es sich streng genommen um ein Verwandtendarlehen. Bei kleinen Summen, z. B. um mal eben das Essen zu bezahlen, ist das auch überhaupt kein Problem. Wenn es jedoch um die Finanzierung einer neuen Werkshalle für die GmbH des Schwiegersohnes geht, sind Regelungen zu beachten. Denn auch das Finanzamt möchte hier ein Wörtchen mitreden.

Beispielsweise werden Darlehen von Verwandten häufig nicht verzinst. Das Finanzamt geht jedoch davon aus, das die ersparten Zinsen eine Schenkung sind. Bei der Berechnung wird von einem marktüblichen Zinssatz ausgegangen, Abweichungen dazu sind mit der Schenkungssteuer zu versteuern. Es gibt jedoch auch Freigrenzen, die je nach Verwandtschaftsgrad variieren. Bei etwas entfernteren Verwandten liegt die Grenze jedoch bereits, ebenso wie bei Fremden, bei 20.000,- Euro. Geht das Darlehen über mehrere Jahre, kann dieser Betrag durch die angenommenen Zinsen durchaus erreicht werden. Sogar eine zu geringe Verzinsung kann zu einer Besteuerung durch das Finanzamt führen.

Verträge schriftlich fixieren

„Bei Geld hört die Freundschaft auf“, dieser Satz gilt neben Freunden selbstverständlich auch, oder sogar ganz besonders, für Verwandte. Das bedeutet nicht, dass man sich untereinander nicht helfen soll, im Gegenteil, vieles könnte ohne verwandtschaftliche Hilfe gar nicht realisiert werden. Aber dennoch sollten einige Regeln beachtet werden, die eine beiderseitige Absicherung sicherstellen können. Was spricht denn z. B. gegen eine Eintragung im Grundbuch? So ist der Kreditgeber im Falle der Zahlungsunfähigkeit abgesichert und das Grundstück fällt nicht in die Insolvenzmasse. Auch andere Sicherheiten können vereinbart werden. Im Prinzip sind alle Vereinbarungen, die mit einer Bank geschlossen werden könnten ebenfalls für private Darlehen möglich.

Ein Kreditvertrag darf grundsätzlich formlos, also mündlich geschlossen werden. Es bietet sich jedoch an, alles schriftlich festzuhalten. Zum einen kann so dem Finanzamt gegenüber alles genauestens nachgewiesen werden, zum anderen wird allen Unklarheiten oder Missverständnissen vorgebeugt. Besonders in Erbschaftsfällen kommt es immer wieder zu Streitigkeiten, weil Verbindlichkeiten oder Forderungen nicht korrekt nachgewiesen werden können, generationenübergreifende Familienfehden sind dann nicht selten.

So sollten Sie schriftlich die Darlehenshöhe, die Laufzeit, evtl. zu zahlende Zinssätze und die Ratenhöhe und –häufigkeit festschreiben. Jahresabrechnungen machen die Abrundung, besonders in Bezug auf das Finanzamt fest und dienen im bereits erwähnten Sterbefall auch den Hinterbliebenen eine Sicherheit.

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