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Spekulationsfrist

Die Spekulationsfrist ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die Zeitspanne, innerhalb derer Veräußerungsgewinne aus privaten Geschäften steuerpflichtig sind.

Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren unterliegen immer der Steuer

Während es auch bei Wertpapieren früher eine Spekulationsfrist gab, müssen inzwischen alle Gewinne aus solchen Geschäften mit dem Kapitalertragssteuersatz versteuert werden. Ausnahmen gelten jedoch für Wertpapiere, die vor dem 01.01.2009 erworben wurden. Hierbei ist darauf zu achten, dass immer die „first in, first out“ Regel gilt. Dies bedeutet: Haben Sie Käufe vor 2009 und für gleiche Papiere nach 2009 getätigt, wird ein Verkauf immer den zuerst gekauften Papieren zugerechnet. Sie können also nicht zuerst die steuerpflichtigen Papiere verkaufen und die steuerfreien behalten.

Allerdings dürfen Verluste aus Aktien auch mit den Gewinnen aus Aktien verrechnet werden. Hierfür gibt es ein gesondertes Verlustverrechnungskonto. Des Weiteren gelten natürlich die gesetzlichen Pauschbeträge für Kapitalerträge.

Spekulationsfrist bei Immobilien

Grundstücksgeschäfte sind der häufigste Grund für die Zahlung von Spekulationssteuer.

Werden Grundstücke nach weniger als 10 Jahren im Besitz wieder verkauft, fällt der Gewinn aus diesem Verkauf unter die Einkommensteuerpflicht, muss also mit dem persönlichen Steuersatz versteuert werden. Zwar dürfen Verluste aus Verkäufen mit Gewinnen anderer Verkäufe verrechnet werden, aber nicht gegen Gewinne aus anderen Einkunftsarten.

Ausnahme ist, wenn das Grundstück selbst genutzt wurde, und zwar mindestens im letzten Jahr vor dem Verkauf sowie in den zwei Jahren zuvor.

Die Frist gilt jedoch nicht für gewerbliche Käufe und Verkäufe. Werden mehr als 3 Immobilien innerhalb von 5 Jahren verkauft, ist auch eine private Nutzung vollkommen irrelevant. In diesem Fall geht das Finanzamt davon aus, dass der Handel gewerblich abläuft. Entsprechend unterliegen die Gewinne aus diesen Geschäften der Gewerbesteuer und der Umsatzsteuer.

Andere Wirtschaftsgüter, wie Gemälde oder Edelmetalle unterliegen einer Frist von einem Jahr.

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