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Auszahlungsvoraussetzung

Bei den Auszahlungsvoraussetzungen handelt es sich um Bedingungen, die für die Auszahlung eines Kredites erfüllt sein müssen. So kann die Bank bereits eine Kreditzusage geben, auch wenn noch nicht alle Bedingungen erfüllt sind. Die Zusage erfolgt dann vorbehaltlich der erfüllten Auszahlungsbedingungen. Das spart viel Zeit, da der Kunde bereits sicher sein kann, dass die Finanzierung steht, wenn er alle Bedingungen erfüllt hat. Erst wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Kredit ausgezahlt.

Sollten die Voraussetzungen nicht eingehalten werden, darf der Kreditgeber vom Vertrag zurücktreten. Es ist jedoch vorher eine Nachfrist zu setzen, damit der Kunde noch die Gelegenheit bekommt, die Bedingungen zu erfüllen.

Voraussetzungen bei Ratenkrediten

Bei den kleineren Ratenkrediten handelt es sich üblicherweise um Standardgeschäft. Da diese Kredite meist zur freien Verfügung gestellt werden, müssen auch wenige Nachweise erfolgen. Bei jedem Geschäft mit der Bank sind jedoch die persönlichen Daten (Ausweise) zu prüfen.

Außerdem müssen Nachweise erfolgen für alle Angaben, die zum Abschluss des Kredites gemacht wurden. Haben Sie monatliche Bezüge, wie Gehalt oder Leistungen vom Amt angegeben, müssen Sie diese in der Regel in Form von Abrechnungen oder Bescheiden nachweisen. Besteht die Bank auf einer Risikolebensversicherung, müssen Sie eine Kopie der Police einreichen. Falls es sich um einen Autokredit handelt, möchte die Bank meist die Zulassungsbescheinigung 2 (Fahrzeugbrief) einziehen. Da Sie diesen jedoch in der Regel nicht bekommen, bevor der Wagen bezahlt wurde, handelt es sich hierbei nicht um eine echte Auszahlungsbedingung. Die Bank zahlt nämlich zuerst aus, darf allerdings den Vertrag rückgängig machen, wenn Sie die Bescheinigung nicht nachreichen.

Voraussetzungen bei Immobiliendarlehen

Da es bei Immobiliendarlehen um große Summen geht, möchte die Bank sich mit vielen Voraussetzungen absichern. Außerdem gelten hier zum Schutz des Kunden gesetzliche Pflichten.

Legitimation

Wie bei allen Kreditverträgen hat die Bank Ansprüche an die persönlichen Daten des Kreditnehmers. Sollte beispielsweise noch ein Aufenthaltstitel fehlen, könnte die Bank dies als Auszahlungsvoraussetzung im Kreditvertrag angeben. Das Darlehen wird dann erst ausgezahlt, wenn der Titel nachgewiesen wurde.

Bonität

Wird der Einsatz von Eigenkapital vereinbart, muss der Kreditnehmer dieses Eigenkapital auch nachweisen. Außerdem kann eine Auszahlungsbedingung sein, dass das Eigenkapital zuerst verwendet werden muss. Auch dies wäre dann für die Auszahlung des Darlehens nachzuweisen. Außerdem gehören die Gehaltsabrechnungen und Bescheinigungen dazu. In der Regel ebenfalls der letzte Steuerbescheid. Besonders umfangreich werden die Bonitätsunterlagen bei Selbstständigen. Hier könnte die Bank als Auszahlungsvoraussetzung bspw. verlangen, dass die noch einzureichende BWA oder der Jahresabschluss eine bestimmte Summe übersteigen muss.

Auch die laufenden Ausgaben oder bestehende Kredite zählen zur Bonität. So könnte eine Auszahlungsvoraussetzung sein, dass der neue Darlehenskontoauszug eine bestimmte Summe nicht überschreiten darf, oder dass eine angekündigte Sondertilgung auch wirklich erfüllt wurde.

Objektunterlagen

Um ganz sicher zu sein, dass das Gebäude auch den angegebenen Wert hat, benötigt die Bank Nachweise. Sie lässt sich also im Vorfeld alle Unterlagen zum Objekt geben, wie Flurkarte, Kaufvertragsentwurf, Zeichnungen, Baubeschreibung, Fotos und Ähnliches. Falls etwas fehlt (Einige Unterlagen bekommt man erst von Ämtern, weshalb die Beschaffung manchmal langwierig sein kann), kann die Bank dies ebenfalls als Auszahlungsvoraussetzung festlegen.

Sicherheiten

Werden Grundschulden vereinbart, dauert es in der Regel einige Zeit, bis diese eingetragen werden. Daher zählt häufig zur Auszahlungsvoraussetzung, dass die Eintragung erfolgt sein muss.

Auch andere Sicherheiten, wie Abtretung einer Versicherung oder einer Spareinlage, müssen bestätigt werden. Sollte zum Beispiel noch eine Zusage eines Dritten erforderlich sein, wird auch dies als Auszahlungsvoraussetzung schriftlich festgehalten. Die Zusage erfolgt also „vorbehaltlich einer Zustimmung“.

Regelmäßige Voraussetzungen

Es kann auch sein, dass bei jeder Teilauszahlung bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein müssen, zum Beispiel eine Mindestsumme oder eine fertige Abschlagsrechnung. Oder aber, es müssen für die Auszahlungsbeträge Nachweise abgegeben werden. Denkbar sind auch Voraussetzungen, wie Meldepflichten oder bestimmte Verhaltensweisen, die einzuhalten sind.

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