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Verbindlichkeit

Die Verbindlichkeit ist ein Begriff der unterschiedlich aufgefasst werden kann. Auf der einen Seite steht die Verbindlichkeit für die Sicherheit oder auch Verlässlichkeit. Wenn jemand verbindlich handelt, dann wird er seine Zusagen auch einhalten. So kann man auch bei Vertragsabschlüssen von Verbindlichkeit sprechen. Ist ein bindender Vertrag eingegangen worden, ist dieser verbindlich einzuhalten. Im Gegensatz dazu kann ein unverbindliches Angebot jederzeit geändert werden.

Verbindlichkeiten im Finanzwesen sind Zahlungs- oder Handlungsverpflichtungen. Geht also ein Vertragspartner in Vorleistung, so erwirbt der andere Partner damit automatisch Verbindlichkeiten, auch wenn eigentlich eine Dienstleistung oder Sachleistung gemeint ist.

Um diesen Sachverhalt zu verdeutlichen, geben wir ein kleines Beispiel:

Ein Kunde bestellt eine neue Küche im Wert von 20.000,- Euro inkl. Einbau. Dafür macht er eine Anzahlung in Höhe von 10.000,- Euro. Obwohl nun der Lieferant eigentlich keinen Kredit aufgenommen hat und kein Geld schuldet, hat er, bis er die Küche geliefert hat, eine Verbindlichkeit in Höhe von 10.000,- Euro. Diese muss auch in dieser Höhe bilanziert werden. Selbstverständlich gelten auch jegliche finanzielle Kredite als Verbindlichkeiten.

Bilanziell abzugrenzen sind jedoch Rückstellungen. Dies sind Zahlungspflichten, die in Höhe oder Zeitpunkt noch nicht bestimmbar sind. Das kann z. B. eine Forderung vor Gericht sein, die wahrscheinlich durch einen verlorenen Prozess gezahlt werden muss, wo jedoch noch nicht klar ist, in welcher Höhe oder zu welchem Zeitpunkt. Solche Beträge sind in der Bilanz auch tatsächlich als Rückstellungen zu deklarieren.

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