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Rangbescheinigung

Die Rangbescheinigung oder auch Notarbestätigung, dient der Absicherung eines Kreditgebers.

Soll ein Immobilienkauf durch ein Darlehen finanziert werden, so lässt sich der Kreditgeber in der Regel eine Kreditsicherheit geben. Das kann die Abtretung eines Guthabens sein, einer Versicherung oder auch eine Grundschuld.

Doch bis zur Eintragung der Grundschuld vergehen, je nach Grundbuchamt, mehrere Tage bis hin zu Wochen oder Monaten. Damit der Kredit vorher ausgezahlt werden kann, kann der Notar mit der Grundschuldbestellungsurkunde beim Grundbuchamt die Eintragung der Grundschuld beantragen und damit gleichzeitig das Grundbuch für weitere vorranginge Eintragungen sperren. Die Info, dass einer rangrichtigen Eintragung der Grundschuld nichts im Wege steht, kann der Notar durch eine Rangbescheinigung/Rangbestätigung/Notarbestätigung an den Kreditgeber weitergeben.

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Abtretung

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