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Notarbestätigung

Die Notarbestätigung wird häufig auch Rangmitteilung genannt. Soll eine Grundschuld zu Gunsten eines Kreditgebers eingetragen werden, dauert dies eine Weile. Jedoch wird der Kreditbetrag normalerweise nicht ausgezahlt, bevor die Grundschuld eingetragen ist. Um hier lange Wartezeiten zu vermeiden, kann der Notar eine Notarbestätigung ausstellen. In dieser bestätigt er, dass einer rangrichtigen Eintragung der Grundschuld im Grundbuch nichts im Wege steht.

Um die Bestätigung auszustellen überprüft also der Notar genau, welche Eintragungen bereits im Grundbuch vorhanden sind, aber daneben auch, ob dem Grundbuchamt weitere Aufträge vorliegen, die die eigene Eintragung gefährden würden. Da das Grundbuchamt alle Eintragungen in der Reihenfolge des Antragseingangs abwickelt, sollte vor der Ausstellung eine Wartezeit (ca. 1 Woche) eingehalten werden um sicherzugehen, dass nicht noch ein anderer Antrag in der Bearbeitung ist.

In der Regel reicht Banken und Kreditinstituten die Notarbestätigung für eine Auszahlung des Darlehensbetrages aus.

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