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Hypothekensicherungsschein

Eine Pflicht zur Versicherung von Wohngebäuden gibt es in Deutschland nicht (mehr). Wenn allerdings für die Finanzierung ein Darlehen in Anspruch genommen wird, besteht der Kreditgeber normalerweise auf einer Wohngebäudeversicherung.

Im Falle eines Schadens (z. B. durch Feuer) soll selbstverständlich die Versicherungssumme direkt an den Kreditgeber ausgezahlt werden und nicht an den Kunden. Hiermit kann dann die Sicherheit wiederhergestellt werden, die zuvor das Gebäude darstellte. Ist der ausgezahlte Betrag höher als die Forderung der Bank, wird die Differenz selbstverständlich an den Kreditnehmer ausgezahlt.

Um dem Kreditgeber also zu bescheinigen, dass eine Wohngebäudeversicherung besteht und dass auch die Ansprüche an die Bank statt an den Kunden ausgezahlt werden, stellt die Versicherung einen Hypothekensicherungsschein aus. Dies stellt auch die Verpflichtung dar, den Kreditgeber über alle wichtigen Geschehnisse in Bezug auf den Vertrag in Kenntnis zu setzen. Sollte der Kreditnehmer z. B. seine Versicherungsprämie nicht bezahlen, liefe die Bank Gefahr, leer auszugehen. Sie wird daher über solche Dinge umgehend informiert.

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