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Realkreditinstitute

Als Realkreditinstitute werden jene Institute bezeichnet, die das Pfandbriefgeschäft betreiben. Sie werden auch als Pfandbrief- oder Hypothekenbanken bezeichnet und benötigen für die Emission von Pfandbriefen die Erlaubnis der BaFin.

Darlehen, die von diesen Banken vergeben werden, werden besichert durch Pfandrechte an den finanzierten Grundstücken. Hier wird streng auf eine Beleihungsgrenze von 60% geachtet, damit bei einem Forderungsausfall ein real zu erzielender Wert hinter der Forderung steht.

Nach dem Pfandbriefgesetz ist es auch Universalbanken die Immobiliendarlehen gewähren grundsätzlich gestattet, sich durch die Ausgabe von Pfandbriefen zu refinanzieren.

Das Kreditinstitut haftet mit seinem gesamten Vermögen für die Pfandbriefverbindlichkeiten. Der Wert der Deckungsmasse ist die zusätzliche Absicherung der Pfandbriefgläubiger.

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