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Cap-Darlehen

Ein Cap (engl. Kappe) ist immer eine Begrenzung nach oben. Bei Darlehen mit flexibel vereinbartem Zinssatz bedeutet dies, dass der Kreditnehmer eine Absicherung nach oben hat. Es handelt sich dann um ein Cap-Darlehen oder auch einen Cap-Kredit.

Im Gegensatz zu einem Festzinskredit, bei dem immer der gleiche Prozentsatz gezahlt werden muss, orientiert sich die Zinsentwicklung bei flexibel vereinbarten Zinssätzen meist nach einem Index- oder Basiswert. Häufig wird als Referenz der Euribor oder Ähnliches herangezogen. Statt also einen festen Zinssatz, bspw. 4% zu vereinbaren, wird verabredet, dass als Zinssatz der jeweils aktuelle Euribor +4,2 Prozentpunkte angesetzt wird. Das könnte also je nach Stand des Euribor alles ergeben.

Dies birgt jedoch grundsätzlich Gefahren. Denn theoretisch könnte der Referenzzins ins unermessliche steigen. Ein (zugegeben sehr theoretischer) Totalverlust wäre möglich, wenn der Zinssatz ohne Begrenzung steigt.

Um hier auf der sicheren Seite zu sein, bieten Banken ihren Kunden häufig ein Cap-Darlehen an. Hier wird, unabhängig von der Entwicklung des Zinssatzes eine Begrenzung vereinbart. Höher kann er also nicht steigen. Somit weiß der Kunden den wahrscheinlichen Zinssatz, und kann sich auf einen Höchstzins als Kalkulationsgrundlage verlassen. In unserem Beispiel könnte also ein Cap bei 8% liegen. So kann der Kunde zwar von sinkenden Zinsen profitieren, weiß aber, dass er nie mehr als 8% zahlen muss.

Ebenso wie im Kreditgeschäft gibt es auch im Anlagegeschäft Caps. Hier wird der Gewinn für den Kunden nach oben „gedeckelt“. Dafür erkauft er sich meistens eine gewisse Absicherung, zum Beispiel einen garantierten Kapitalerhalt, den auch die Bank finanzieren muss. Dies kann sie dann mit dem evtl. über dem Cap liegenden Gewinn realisieren.

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