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Notleidender Kredit

Ein notleidender Kredit ist ein Kredit, bei dem der Schuldner seinen Verpflichtungen in Form der Rückzahlung der Kreditsumme nicht nachkommen kann und bereits in Verzug geraten ist. Es gibt verschiedene Definitionen, aufsichtstechnisch ist jedoch ein Verzug von 90 Tagen angegeben, nach denen der Kredit als notleidend, oder auch als fauler Kredit gilt.

Gründe für den notleidenden Kredit

Auch die beste Kreditprüfung kann nicht verhindern, dass ein Kredit ausfällt. Auch wenn die Bonitätsprüfung umfassend und ausführlich war, kann es sein, dass der Schuldner im Laufe der Rückzahlungsfrist in Zahlungsschwierigkeiten gerät. Meistens sind dann tatsächlich veränderte Bedingungen Schuld an den Problemen. Bei Privatpersonen häufig Arbeitsplatzverlust, Scheidung oder Krankheit, bei Unternehmen plötzliche Umsatzeinbußen oder unerwartete Zahlungsaufforderungen (z. B. durch das Finanzamt).

Schnelles Handeln ist wichtig

Wenn Sie selbst der Schuldner sind, sollten Sie schnell handeln, denn dann besteht die Chance, dass der Kreditgeber Ihnen eine Rückführungsvereinbarung zusagt. Hier können die Rückzahlungsraten noch einmal neu verhandelt und an die neuen Verhältnisse angepasst werden. Denn so hat die Bank eine größere Chance das Geld zurückzubekommen, als wenn Sie in die Insolvenz gehen müssten. Gibt es mehrere Zahlungspflichten, sollten Sie einen Schuldenberater aufsuchen. Hier gibt es viele kostenlose Angebote von sozialen und kirchlichen Einrichtungen.

Folgen für die Bank

Banken müssen ohnehin risikobehaftete Kredite mit mehr Eigenkapital hinterlegen als risikoarme. Aber notleidende Kredite sind nicht immer im Vorfeld als riskant erkennbar. Ist ein Kredit tatsächlich notleidend, muss die Kreditsumme einzelwertberichtigt werden. Sie wird also quasi bereits teilweise abgeschrieben. Daher versucht eine Bank bereits bei kurzem Zahlungsverzug durch ein Mahnverfahren die Zahlungen einzubringen. Ist aber der Kreditnehmer nicht zu Gesprächen bereit, muss die Bank zunächst über das Mahnverfahren, dann über das Klageverfahren versuchen, an ihr Geld zu kommen. Schlussendlich bleibt die Zwangsvollstreckung oder sogar die Forderung der Vermögensauskunft (früher: eidesstattliche Versicherung).

Möglichkeiten für den Umgang mit notleidenden Krediten

Banken haben mehrere Möglichkeiten mit notleidenden Krediten umzugehen.

  1. Sanierung des Kredites – dies kommt der Rückführungsvereinbarung gleich. Die Rückzahlung wird so an die Verhältnisse des Kreditnehmers angepasst, dass die Zahlungen ihn nicht überfordern.

  2. Abwicklung des Kredites – Der Kredit wird abgeschrieben, unter Umständen kann aus der Zwangsvollstreckung noch ein Teil der Summe geltend gemacht werden

  3. Verkauf der Kredite – Es gibt Unternehmen und Anleger, die notleidende Kredite für einen Teil der offenen Forderungen ankaufen. Diese Unternehmen hoffen darauf, dass sie aus der Abwicklung mehr Geld erhalten, als sie für die Forderungen bezahlt haben.

  4. Verbriefung – Eigentlich ist die Verbriefung ähnlich wie ein Verkauf, allerdings findet eine viel größere Streuung statt. Aus den Krediten wird ein Wertpapier geschnürt, welches Anleger kaufen können. So wird das Risiko auf viele Anleger verteilt.

  5. Auslagerung – Wenn eine Bank aufgrund vieler notleidender Kredite in Schwierigkeiten gerät, kann die Auslagerung an eine Bad Bank eine Möglichkeit sein, die Bank zu retten. Häufig wird eine Bad Bank nur für diesen einen Grund gegründet. Sie handelt als Vertragspartner und kauft die Forderungen auf. Das Risiko der uneinbringlichen Forderung liegt dann bei der Bad Bank. Die Eigenkapitalanforderungen an den ursprünglichen Gläubiger sinken sofort.

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