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Rücklastschrift

Zu einer Rücklastschrift kommt es in den meisten Fällen mangels Deckung. Das bedeutet, ein Zahlbetrag, der vom Girokonto abgebucht werden sollte, muss wieder zurückgebucht werden, weil kein ausreichendes Guthaben vorhanden ist. Die Bank berechnet dafür vom Einreicher der Lastschrift in der Regel 3,- Euro. Diese Gebühr wird meist, zzgl. einer gesonderten Gebühr des Rechnungsstellers, dem Kontoinhaber in Rechnung gestellt. Die Bank des Kontoinhabers darf jedoch dem eigenen Kunden keine Gebühren in Rechnung stellen.

Manche Unternehmen sind jedoch auch so kulant, den Betrag noch ein zweites mal einzuziehen, ohne Gebühren zu verlangen, andere löschen dagegen ganz die Lastschriftvereinbarung und bitten um zukünftige Überweisungen.

Die Kosten halten sich also normalerweise in Grenzen, dennoch kann es ärgerlich werden, wenn es zu einer Rückgabe der Lastschrift kommt. Besonders bei Abbuchungen durch Kartenzahlung in Supermärkten. Denn diese kennen in der Regel nicht einmal die Anschrift des Kunden. Ausschließlich die Kontonummer und der Name sind bekannt, so dass zunächst bei der Bank eine Anfrage gestellt werden muss. Diese ganze Prozedur verzögert den Vorgang teils um mehrere Monate, so dass bei Rechnungseingang der Kunde gar nicht mehr genau weiß, wann er wo eingekauft hat.

Widerruf einer Lastschrift

Immer wieder kommt es vor, dass unberechtigte Abbuchungen vorgenommen werden. Dies kann in betrügerischer Absicht erfolgen, wenn jemand die Kontodaten missbraucht, aber auch versehentlich, z. B. bei einem Zahlendreher, obgleich dies durch die IBAN relativ unwahrscheinlich ist.

Einer SEPA-Lastschrift können Sie jederzeit innerhalb von 8 Wochen widersprechen, sofern ein Lastschriftmandat erteilt wurde. Gibt es kein Lastschriftmandat, also keinerlei Auftrag des Kunden, so beträgt die Frist sogar ein Jahr. Prüfen Sie daher regelmäßig die Abbuchungen auf Ihrem Konto um falsche Beträge zurückbuchen zu lassen. Dies ist innerhalb der acht Wochen Frist in den meisten Fällen einfach über den Onlinebanking Zugang möglich.

Manchmal führt eine kurzfristige Geldnot dazu, dass Lastschriften zurückgeholt werden um andere Verpflichtungen zu bezahlen. Dies ist jedoch alles andere als ratsam, da die Gesamtkosten durch die nachträgliche Rechnungstellung der Gläubiger in die Höhe getrieben werden. Besser ist das offene Wort an die Gläubiger und die Vereinbarung einer Ratenzahlung.

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