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Anzahlung

Wenn der Kauf von Waren und Gegenständen nicht sofort komplett abgewickelt wird, beispielsweise weil es längere Lieferzeiten gibt, oder der Händler die Ware als Service nach Hause liefert, ist es üblich, dass eine Anzahlung verlangt wird. Das bedeutet, es muss eine Teilzahlung geleistet werden. Andere Begriffe hierfür sind auch Aufgeld, Angeld oder selten auch Haftgeld. Üblicherweise liegt die zu leistende Anzahlung um die 20% des Warenwertes, doch die Spanne kann sogar zwischen 15-30% variieren. Da es keine Vorschriften dazu gibt, kann die Höhe vom Verkäufer selbst vorgegeben werden.

Anzahlungen sind in vielen Bereichen verbreitet

Besonders teure Artikel wie Autos, Möbel (insbesondere Einbauküchen) oder hochwertigen Elektronikartikel, werden nicht direkt beim Abschluss des Kaufvertrags vollständig bezahlt. Der Verkäufer möchte sichergehen, dass die Ware dann auch wirklich abgenommen wird und der Käufer sich an den Vertrag hält. Da der Kaufvertrag bereits durch die beidseitige Willenserklärung zustande kommt, ist das auch verständlich.

Manchmal muss ein Verkäufer auch in Vorleistung gehen, weil er die Ware bei seinem Zulieferer bereits zahlen muss oder Material für die Herstellung benötigt. Haben Sie also im Geschäft erklärt, die Ware zum vereinbarten Preis zu kaufen, sind Sie gesetzlich auch dazu verpflichtet. Allerdings wird der Händler dies nur bei besonders teuren Dingen gerichtlich durchsetzen, falls Sie abspringen.

Doch auch bei privaten Verkäufen aus Kleinanzeigen, Internetangeboten, etc. spielen Anzahlungen eine große Rolle. Häufig werden besonders sperrige Gegenstände erst einmal besichtigt. Ist dann der Kauf beschlossen, lassen sich Verkäufer häufig eine Anzahlung geben um sicher zu gehen, dass die Ware auch wirklich abgeholt wird. Es handelt sich hier um ein gegenseitiges Vertrauensgeschäft und Sie sollten hier nur bei kleinen Summen bleiben.

Unterschied zur Reservierungsgebühr und Abschlagszahlung

Besonders teure Dinge können Sie sich durch eine Zahlung reservieren lassen. Sie zahlen dem Verkäufer einen Betrag, der mit dem Kaufpreis verrechnet wird, falls Sie die Ware kaufen möchten. Tun Sie das nicht, ist die Gebühr jedoch weg. Eine Erstattung gibt es nicht. Dafür haben Sie hier jedoch die freie Wahl, ob Sie kaufen möchten oder nicht und sind rechtlich vor Schadenersatzforderungen sicher.

Während bei der Anzahlung bei Übergabe der Ware in der Regel der Restbetrag fällig wird, steht bei Abschlagszahlungen das Zug-um-Zug-Geschäft im Vordergrund. Meist handelt es sich hier um Werkverträge, die in Abschnitte unterteilt werden. Ist ein Abschnitt der Leistung erledigt, wird eine neue Abschlagszahlung fällig. Fast immer wird dies beim Hausbau vereinbart, damit weder Bauträger noch Bauherr zu sehr in Vorleistung gehen müssen.

Verluste lauern

Dass der Händler sich absichern möchte ist verständlich. Doch auch Sie sollten sich absichern. Immer wieder kommt es vor, dass Händler, Küchenstudios oder Möbelhäuser in die Pleite gehen. Ihre geleistete Anzahlung wandert dann in die Insolvenzmasse. Je nachdem, wie die finanzielle Situation der Firma aussieht, könnten Sie die gesamte Summe verlieren.

Absicherung der Anzahlung

Um besonders große Anzahlungen abzusichern, können Sie vom Verkäufer eine Anzahlungsbürgschaft, ein sogenanntes Aval, verlangen. Seine Bank garantiert somit für die Erstattung der Zahlung, falls er die Ware nicht liefert. Der Verkäufer zahlt für die Bürgschaft eine Avalgebühr an seine Bank, die er vielleicht auf den Kaufpreis aufschlägt.

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