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Steuerschuld

Wer Einnahmen hat, muss diese versteuern und die Abgaben an das Finanzamt abführen. Wer nur Einkommen aus nichtselbstständiger Arbeit hat, braucht sich darum nicht zu kümmern, denn dies erledigt der Arbeitgeber. Auch für normale Kapitalerträge ist meist die Bank zuständig.

Doch wer selbstständig ist, muss selbst dafür sorgen, die Abgaben in ausreichender Höhe zu tätigen. So sollten Sie von jeder Einnahme bereits einen gewissen Teil zurücklegen um die Steuerschuld begleichen. Ein Teil vom Gewinn ist selbstverständlich die Umsatzsteuer, aber auch Gewerbe- und Umsatzsteuer sind unter Umständen abzuführen. Die Investition in einen Steuerberater ist hier sicher gut angelegt.

Sofortige Vollstreckung möglich

Was viele nicht wissen: Das Finanzamt darf nur aufgrund eines Steuerbescheides bereits vollstrecken, es muss kein separater Titel erwirkt werden. Und da das Finanzamt jederzeit Informationen über Girokonten einsehen kann, ist eine sofortige Kontopfändung möglich.

Haben Sie also eine Steuerschuld und nicht die Möglichkeit, diese sofort auszugleichen, können Sie eine Umschuldung durch einen Ratenkredit ins Auge fassen. Somit haben Sie die Möglichkeit, die Schuld in regelmäßigen Raten abzuzahlen, ohne sich mit dem Finanzamt einigen zu müssen, denn das ist wirklich nicht einfach.

Es besteht zwar die Möglichkeit, gegen Offenlegung Ihrer finanziellen Angelegenheiten eine Stundung zu beantragen, diese ist jedoch nur für 6 Monate möglich und behebt das eigentliche Problem nicht. Hier wäre statt der Stundung zumindest eine Ratenzahlung angebracht um die Schuld nach und nach zu verringern. Der nächste Steuerbescheid kommt bestimmt.

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