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Nominalbetrag

Nominal bedeutet im Ursprung „Name“. In der Wirtschaft bedeutet nominal, dass etwas nicht inflationsbereinigt ist. Vielleicht auch übersetzbar mit „das, was draufsteht“. Ein Nominalwert im Wertpapierbereich bezeichnet den Wert, der auf dem Papier steht, also den Nennwert. Die beiden Wörter sind sozusagen gleichzusetzen.

Hat eine Anleihe den Nominalwert, oder den Nennwert von 1.000,- Euro, so bedeutet dies nicht, dass sie auch den gleichen Kurswert hat. Wird aber die Anleihe zu einem bestimmten Zeitpunkt zu 100% zurückgezahlt, geschieht dies zum Nennwert/Nominalwert.

Der Begriff Nominalbetrag wird eher selten verwendet, ist aber selten auch im Kreditbereich zu finden. Hier wird das Wort manchmal als Synonym für den Bruttodarlehensbetrag (Nettodarlehensbetrag zzgl. aller Gebühren) verwendet. Nominal ist also hier der Betrag, der „benannt“ wird und auf den die Zinsen berechnet werden.

Auch Münzen haben einen Nominalwert. Dies ist immer der Wert, der eingeprägt ist. Der tatsächliche Wert der Münze kann den Nominalwert tatsächlich übersteigen (z.B. bei Gold- oder Silbermünzen) oder unterschreiten (Scheidemünzen). Bezahlt man im Geschäft mit einer Münze, so gilt immer der Preis, der darauf steht, unabhängig vom Materialwert.

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