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Nichtabnahmeentschädigung

Wenn ein Darlehen beantragt wird, muss die Bank das dafür benötigte Geld bereitstellen. Um ein einfaches Beispiel zu wählen: Der Kunde nimmt ein Darlehen von 60.000,- Euro auf zu einem Zinssatz von 3% für 10 Jahre. Um das Geld zu besorgen gibt die Bank einen Pfandbrief mit 10 Jahren Laufzeit an einen Anlagekunden mit einem Zinssatz von 1,5% aus. Gewinnmarge für die Bank sind also 1,5%.

Wenn der Kunde jetzt aber den Kredit nicht abnimmt, zum Beispiel weil er den Zuschlag für das Haus nicht bekommen hat, muss die Bank das Geld anderweitig anlegen. Dennoch müssen die 1,5% an den Pfandbriefgläubiger gezahlt werden. Nehmen wir nun an, die Bank schafft es, das Geld jetzt nur noch zu 1% anzulegen.

So fehlen der Bank im Prinzip 2 % (0,5% für den Pfandbriefinhaber und 1,5% eigener Gewinn). Diese Kosten muss der Kreditnehmer der Bank erstatten. Außerdem kommen Kosten hinzu, die der Bank für die Abwicklung, Einrichtung, Sicherheitenbestellung usw. entstanden sind. Es muss also gewissermaßen Schadenersatz gezahlt werden.

Die Berechnung der Nichtabnahmeentschädigung funktioniert genauso wie die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung. Sie wird in einer Summe fällig und erfordert aufgrund der Höhe häufig eine weitere Kreditaufnahme des Schuldners.

Reihenfolge für die Finanzierung

Viele Kunden wissen nicht so recht, in welcher Reihenfolge sie vorgehen sollen. Zuerst den Kaufvertrag unterschreiben und dann den Kredit beantragen? Wenn etwas mit der Finanzierung schief geht, könnte das teuer werden. Denn ein Vertrag ist ein Vertrag. Einen Widerruf gibt es bei solchen Verträge nicht, oder nur in besonderen Ausnahmefällen. Das bedeutet, der Käufer muss trotzdem den Notar, Makler, Grunderwerbsteuer und mindestens einen Schadenersatz für den Verkäufer zahlen.

Also lieber umgekehrt? Zuerst den Darlehensvertrag unterschreiben und dann die Immobilie kaufen? Doch was, wenn man dann den Zuschlag nicht bekommt? Dann wird die Nichtabnahmeentschädigung an die Bank fällig.

Die Lösung ist: Entweder vor der Unterschrift auf dem Kaufvertrag eine Finanzierungsbestätigung der Bank einholen, die garantiert, das Objekt zu finanzieren, oder den Darlehensvertrag erst unterschreiben, wenn zumindest ein Vorvertrag verhandelt wurde. So sind Sie in beiden Fällen halbwegs auf der sicheren Seite. Ihre Bank wird Sie jedoch gern beraten.

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