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Gebäudewert

Der Gebäudewert spielt regelmäßig bei der Ermittlung des Beleihungswertes eine Rolle. Und zwar muss bei der Ermittlung des Beleihungsauslaufes eine genaue Prüfung des Immobilienwertes erfolgen um die nötige Kreditsicherheit zu gewährleisten. Hierfür kommt bei selbstgenutztem Eigentum das Sachwertverfahren zum Einsatz.

Aufspaltung in Bauwert und Bodenwert

Der Bauwert ist mit dem Gebäudewert gleichzusetzen. Er wird ermittelt, indem der Herstellungswert eines Gebäudes, die Herstellungsnebenkosten und die Kosten für die Außenanlagen zusammengerechnet werden. Abgezogen davon werden dann die bisherigen Abschreibungen (Wertverlust) und ein Sicherheitsabschlag. Auch nachträgliche Herstellungskosten, z.B. durch einen Anbau dürfen eingerechnet werden.

Der Wertverlust wird aufgrund der Beleihungswertverordnung auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung bezogen. Diese beträgt 80 Jahre (sofern kein weiteres Kapital investiert wird)

Der Bodenwert richtet sich nach den jeweiligen Marktverhältnissen und kann anhand von sogenannten Bodenrichtwertkarten eingeschätzt werden.

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