Kredit Wiki
Mit Kreditwiki.de zu Ihrem Wunschkredit

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze ist die Wertgrenze, bis zu der ein Objekt beliehen werden darf und wird in Prozent angegeben.

Wird von der Bank für einen Kredit eine Sicherheit verlangt, werden hierfür ein oder mehrere Beleihungsobjekte bestimmt. Bei einer Immobilienfinanzierung ist dies meist das Objekt oder das zu finanzierende Grundstück.

Der aktuelle Wert des Beleihungsobjektes wird ermittelt und festgesetzt. Nun bestehen jedoch trotzdem Risiken. Handelt es sich um ein Grundstück, ist die Wahrscheinlichkeit eines Wertzuwachses höher als die Gefahr der Minderung. Bei einem Haus ist dies schon schwieriger einzuschätzen und hängt ab von der Pflege und Unterhaltung, der Häufigkeit der Renovierungen, sogar vom Wetter.

Bei der Verpfändung von Wertpapieren ist die Einschätzung noch schwerer, da die Werte den natürlichen Marktschwankungen unterliegen. Sollte nun ein Beleihungsobjekt tatsächlich verwertet werden müssen, bestünde die Gefahr, dass die Bank aufgrund eines momentan sehr niedrigen Wertes, nicht den kompletten, benötigten Betrag erzielen kann. Um dies zu verhindern, gibt es für verschiedene Beleihungsobjekte auch verschiedene Beleihungsgrenzen. Für ein Aktiendepot gilt meist eine Beleihungsgrenze von 50 – 60 %. Das bedeutet, dass die Kredithöhe nur diese 50 – 60 % vom derzeitigen Wert betragen darf. Ein Aktiendepot von 100.000,- Euro Wert könnte also durch die eine Beleihungsgrenze von 60 % als Sicherheit für einen Kredit über 60.000,- Euro dienen.

Die gesetzliche Beleihungsgrenze

Besonders wichtig ist aber die Beleihungsgrenze tatsächlich in der Baufinanzierung. Denn für die grundpfandrechtliche oder hypothekengleiche Beleihung gilt eine gesetzliche Beleihungsgrenze von 60%. Nur bis zu dieser Grenze darf ein Kredit als Realkredit bezeichnet werden. Selbstverständlich dürfen Banken auch einen höheren Kredit herauslegen, allerdings ist dieser dann nicht mehr real durch das Grundstück besichert sondern stützt sich ausschließlich auf die Bonität des Kreditnehmers, ist also nur noch persönlich besichert.

Aus diesem Grund steigt auch der Zinssatz für das beantragte Darlehen. Außerdem müssen Kreditinstitute für derlei risikobehaftete Kredite eine höhere Eigenkapitalunterlegung sicherstellen.

Pfandbrief- und Hypothekenbanken dürfen nur für Kredite, die unter dem Beleihungswert von 60% liegen, Pfandbriefe ausgeben.

Wenn Sie dieses Thema interessant finden, könnte auch einer der folgenden Einträge für Sie hilfreich sein:

Desinvestition

Dingliche Schuld

Legitimationsprüfung

Button nach oben