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Kündigung

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung. Das bedeutet, dass für eine Kündigung kein Einverständnis des Vertragspartners vorliegen muss. Allerdings muss sichergestellt werden, dass die Kündigung auch wirklich beim Empfänger ankommt.

Gekündigt werden können viele verschiedene Dauerschuldverhältnisse. Gemeint sind damit Verträge, die einmal geschlossen werden, jedoch immer wieder gegenseitige Pflichten nach sich ziehen.

Beispiele für Dauerschuldverhältnisse sind Abonnements, Arbeitsverträge, Mietverträge, Wartungsverträge, Versicherungen, kurz: Einfach alles, was fortlaufend andauert.

Kündigung ist nicht immer nötig

Es gibt Verträge, die von vorneherein befristet angelegt sind und daher nicht zwingend gekündigt werden müssen. Beispiele sind Jahresabonnements, die auslaufen und sich nicht automatisch verlängern. Bei der Kreditkündigung ist die Besonderheit, dass der Vertrag während der Laufzeit gekündigt werden kann, jedoch automatisch beendet wird, wenn die Schuld vertragsgemäß zurückgezahlt wurde.

Ob und unter welchen Umständen eine Kündigung möglich ist, sollte immer gleich bei Vertragsschluss vereinbart werden. Fehlen solche Angaben, treten gesetzliche Regelungen in Kraft. Diese sind meist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgeschrieben.

Kündigungsfristen sind einzuhalten

Die Kündigungsfrist ist die Zeit, die zwischen Zugang der Kündigung und Beendigung des Vertrages verstreicht. Im Normalfall werden Kündigungsfristen bei Vertragsabschluss in den Vertrag aufgenommen. Dann muss jedoch gewährleistet sein, dass die Abreden den Vertragspartner nicht schlechter stellen, als das Gesetz dies vorsieht. Ein nichteinhalten kann zu Strafen führen. Im Falle von Arbeitsverträgen kann auch auf Wiedereinstellung geklagt werden.

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