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Kreditkündigung

Ob und wie ein Kredit gekündigt werden kann, hängt in großem Maße von der Kreditart und den vereinbarten Bedingungen ab. Grundsätzlich gilt in Deutschland für die Kreditkündigung immer die rechtliche Lage zum Zeitpunkt der Kündigung. Gesetzesänderung wirken sich also nicht rückwirkend auf die Kündigung aus.

Kündigung durch den Kreditgeber

Eine Kündigung durch die Bank begründet sich häufig aus einem Zahlungsverzug des Kreditnehmers. Eine Kündigung darf die Bank jedoch erst aussprechen, wenn mindestens 2 Raten ganz oder teilweise ausfallen und 10% (5% bei Laufzeiten über 3 Jahre) des Kreditbetrags rückständig sind.

Bei Immobiliendarlehen muss aufgrund der hohen Beträge das Risiko noch weiter begrenzt werden. Daher gelten hier bereits ein Rückstand von 2,5% des Darlehens und zwei aufeinanderfolgende Raten als Grenze. Auch wenn geforderte Kreditsicherheiten nicht eingereicht werden, darf die Bank das Darlehen kündigen. Das Gleiche gilt für die wesentliche Verschlechterung der Kreditsicherheit oder der Vermögensverhältnisse des Darlehensnehmers. Ist z. B. eine Immobilie durch Grundpfand belastet und diese Immobilie wird bei einer Überschwemmung massiv beschädigt, kann die Bank eine Ersatzsicherheit fordern oder das Darlehen kündigen.

Falsche Angaben im Darlehensvertrag oder anderes, das Vertrauen in die Kundenbeziehung schädigendes Verhalten können ebenfalls zu einer Kreditkündigung führen.

Kündigung durch den Kreditnehmer

Auch der Kreditnehmer hat manchmal Grund, einen Kreditvertrag vorzeitig zu kündigen.

Ratenkredite

Einfache Ratenkredite sind jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündbar. Die restliche Kreditsumme muss lediglich komplett abgelöst werden. Dazu kommt noch eine Vorfälligkeitsentschädigung von 0,5 – 1% der restlichen Darlehenssumme. Wenn Sie den alten Kredit mit einem neuen, evtl. günstigeren ablösen möchten, können Sie die neue Bank einfach mit der Ablösung des alten Kredites beauftragen.

Kontokorrentkredite

Einen Überziehungskredit können Sie einfach ausgleichen und die Bank bitten, ihn zu löschen. Sie sollten dann aber das Konto nicht mehr überziehen, auch nicht ein wenig, denn: Erstens sind geduldete Überziehungen wesentlich teurer als eingerichtete Überziehungen und zweitens verschlechtert eine geduldete Überziehung Ihr Rating bei der Bank.

Immobiliendarlehen

Baudarlehen sind nur kündbar, wenn keine Zinsbindungsfrist läuft. In dem Fall haben Sie 3 Monate Kündigungsfrist, müssen dann aber auch den kompletten Betrag ablösen. Falls Sie eine Zinsbindung vereinbart haben, können Sie das Darlehen nach spätestens 10 Jahren mit einer Frist von 6 Monaten ablösen. Wenn die Frist sowieso ausläuft, wird zunächst das Darlehen zu einem variablen Zins fortgeführt, womit wir wieder bei der 3 monatigen Kündigungsfrist wären.

Wird allerdings das Haus verkauft, ist eine Kündigung auch während der Zinsbindungsfrist möglich. Der Kreditgeber darf allerdings für den entgangenen Zinsgewinn eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Die Berechnung ist ziemlich kompliziert und kann immer nur kurz vor dem gewünschten Termin genau berechnet werden. Denn die Bank bezieht hier nicht nur die entgangenen Zinsen ein, sondern auch die Kosten, die für eine Refinanzierung anfallen. Die ungefähren Kosten können Sie im Internet in sogenannten Vorfälligkeitsrechnern berechnen, so haben Sie zumindest eine Ahnung, was auf Sie zukommt.

Bauspardarlehen

Ein zugeteiltes Bauspardarlehen können Sie jederzeit ganz oder teilweise ablösen. Nur wenn es sich um ein Vorausdarlehen handelt, müssen Sie die Zeit bis zur Zuteilung abwarten. Danach können Sie ebenfalls ablösen.

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