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Kommunalkredit/-darlehen

Auch öffentliche Einrichtungen und Institutionen sind in verschiedenen Situationen darauf angewiesen, Fremdkapital von Banken bzw. Kreditinstituten aufzunehmen. Dies darf nur in Sondersituationen erfolgen und Bedarf einer besonderen Prüfung.

So muss sichergestellt sein, dass eine andere Finanzierung nicht möglich, oder die Kreditaufnahme wirtschaftlich sinnvoller ist. Ein Kommunalkredit kann bei normalen Geschäftsbanken aufgenommen werden. Da die Bundesländer für ihre Kommunen haften, also für die Bank eine Zahlungsgarantie besteht, sind die an Kommunen vergebenen Darlehen meist mit besonders guten Zinssätzen ausgestattet. Denn die Bank muss hierbei auch keinerlei Meldepflichten oder Eigenkapitalrücklagen nach Basel I, II oder III einhalten.

Auch wenn es sicherlich Gemeinden und Städte gibt, die ein Haushaltsdefizit aufweisen, gilt die Insolvenzunfähigkeit. Das bedeutet, dass kein Insolvenzverfahren eröffnet werden darf. Ebenso dürfen keine Sicherheiten für Kredite hinterlegt werden. Wird dies doch getan, ist der Vertrag nichtig. Eine Bank wird also für ein Kommunaldarlehen keine Sicherheiten verlangen. Allerdings ist die Gemeinde verpflichtet, die Bank auf die Wirksamkeitserfordernis hinzuweisen, welche bei der Aufsichtsbehörde beantragt und genehmigt werden muss.

Die meisten Kommunaldarlehen werden allerdings eher von öffentlich-rechtlichen Kreditinstituten vergeben, oder sogar von der KfW.

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