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Basel I-II-III

Die Bankkrisen und Bankpleiten der 80er Jahre war ausschlaggebend, dass sich der Basler Ausschuss, bestehend aus Vertretern der Bankaufsichtsbehörden und Zentralbanken aus Europa, Kanada, Japan und den USA mit der Frage der Bankensicherung beschäftigte. 1988 veröffentlichte der Ausschuss den ersten Basler Eigenkapitalakkord.

Der Ausschuss konnte zwar Handlungsempfehlungen aussprechen, jedoch ist keines der teilnehmenden Länder verpflichtet, diese auch umzusetzen. So kam es, dass Deutschland erst im Jahr 1994 den Basler Akkord in das Kreditwesengesetz, welches für alle deutschen Banken die Grundlage bildet, aufgenommen hat. Für die Umsetzung und Verpflichtung der Banken sind die jeweiligen Aufsichtsbehörden der Länder verantwortlich.

Zweck der Richtlinien

Stellen Sie sich vor, eine Bank handelt ausschließlich mit Kundengeldern. Sie nimmt Geld für Anlagen an und verzinst diese, auf der anderen Seite vergibt sie genau dieses Geld als Kredit an Kunden und berechnet dafür Darlehenszinsen. Wenn nun viele Kredite nicht zurückgezahlt werden, kann die Bank auch keine Rückzahlungen der Geldanlagen an Kunden mehr durchführen. Die Bank ist pleite.

Um nun eine gewisse Sicherheit in den Finanzmarkt zu bekommen, mussten also Regelungen geschaffen werden, die Banken verpflichteten, für solche Kreditausfälle besser gerüstet zu sein.

Inhalt von Basel I, II und III

Basel I

Die neue Richtlinie sah vor, dass 8% der riskanten Bilanzpositionen durch Eigenkapital der Bank unterlegt war. Hatte also die Bank 100 Millionen Euro an Krediten vergeben, musste sie dafür 8 Millionen Euro an Eigenkapital vorweisen. Dieses durfte aus dem Kernkapital, Ergänzungskapital (Nachrangdarlehen) und drittrangigem Fremdkapital bestehen. Zu den riskanten und meldepflichtigen Geschäften zählten neben den Krediten ebenfalls die Risiken, die durch Wertpapiergeschäfte oder Ähnliches auftreten können.

Leider stellte sich heraus, dass auch diese Vorgaben die Banken nicht vor Insolvenzen schützen konnten. Zum einen, weil je nachdem welches Risiko die Bank bei der Kreditvergabe eingeht, die Kreditausfälle sehr hoch ausfallen können, zum anderen, weil viele Banken, um die Vorgabe von 8% zu umgehen, verschiedene neue Finanzprodukte auf den Markt brachten, die in der Bilanz nicht ausgewiesen werden mussten.

Um hier Abhilfe zu schaffen, wurde 2001 eine neue Richtlinie erstellt.

Basel II

Ziel von Basel II war es, eine Wettbewerbsgleichheit zu erreichen und die Bankenwelt auf solide Grundpfeiler zu stützen. Den Inhalt der Vereinbarung kann man in drei unterschiedliche Säulen aufteilen.

Die erste Säule enthält weiterhin die vorgegebene Mindesteigenkapitalanforderung von 8%. Allerdings soll nun jedes Kreditinstitut die Risiken nach einheitlichen Regeln behandeln. Einzeln und nach festgelegten Vorgaben zu bewerten sind nun das Kreditausfallrisiko, das Marktpreisrisiko und die operationellen Risiken. Dazu gehören Vorschriften, welche Risiken eingegangen werden dürfen und wie sie abgesichert werden müssen. Besonders zu erwähnen ist hier, dass die Ausfallwahrscheinlichkeit mit Hilfe von validen Prognosen eingeschätzt werden muss.

Banken nutzen hierfür meist sowohl externe, als auch interne Ratings (Bonitätseinstufungen). Dies bedeutet aber auch, dass Kredite an Kunden mit schlechterem Rating mit mehr Eigenkapital unterlegt werden müssen, als Kredite mit geringerer Ausfallwahrscheinlichkeit.

Für die Anwendung gibt es entsprechende Tabellen des Basler Ausschusses. So müssen für besonders schlechte Ratings 150% des geforderten Eigenkapitals (also 12% insgesamt) hinterlegt werden, für besonders gute Kundenengagements jedoch nur 20% (1,6%). Bei Staaten mit guter Bonität muss dagegen gar kein Eigenkapital hinterlegt werden.

Die zweite Säule beschäftigt sich mit dem bankaufsichtlichen Überwachungsprozess und legt sowohl für die Bank, als auch für die Bankenaufsicht Pflichten und einzuhaltende Vorgaben fest.

Für Banken gilt, dass jederzeit sichergestellt sein muss, dass die Risiken und die dazu angemessene Eigenkapitalquote korrekt eingeschätzt und eigehalten werden. Außerdem sollen Systeme für das Risikomanagement jederzeit angewendet und weiterentwickelt werden. So werden die Banken in die Pflicht genommen, bei neu erscheinenden Risiken auch diese in ihre Berechnungen aufzunehmen.

Für die Bankenaufsicht gilt die Pflicht der regelmäßigen Überprüfung, insbesondere bei internen Ratings der Banken, bezüglich Methodik und Offenlegung der angewandten Regeln.

Die dritte Säule behandelt die erweiterte Offenlegung. Ziel ist es, mindestens einmal jährlich die für die Risikoeinschätzung relevanten Daten offenzulegen. So soll einerseits den Behörden, andererseits aber auch den anderen Marktteilnehmern gestattet werden, die Lage bezüglich Eigenkapital, Risiko, Anlageklassen usw. einzuschätzen.

Basel III

Die Bankenkrise von 2007 machte deutlich, dass neben der Eigenkapitalquote auch die Qualität dieses Eigenkapitals wichtig ist. Um sicherzustellen, dass die Bank im Notfall auch über diese Mittel verfügen kann, darf das Eigenkapital nicht mehr aus Drittrangmitteln bestehen.

Die Eigenkapitalquote von 8% bleibt zwar bestehen, muss aber nun statt zu 4 zu 6% aus Kernkapital bestehen. Als Kernkapital bezeichnet man bei AGs das eingezahlte Kapital der Aktieninhaber und die Gewinnrücklagen. Für die restliche Summe werden an die anrechenbaren Kapitalanteile höhere Anforderungen gestellt und internationale Kriterien festgelegt. Für die Übergangszeit gibt es spezielle Regelungen.

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