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Haushaltskredit

Der Begriff Haushaltskredit ist nirgends definiert. Im Sprachgebrauch hat sich das Wort jedoch durchaus etabliert. Es gibt zwei völlig voneinander unabhängige Anwendungen dieses Begriffs.

Zum einen sind Kredite an die öffentliche Hand gemeint. Der Haushalt eines jeden Staates, Landes, Stadt oder Kommune unterliegt von Zeit zu Zeit einem Defizit. Um dennoch weiterhin liquide zu sein und die nötigen Ausgaben tätigen zu können, müssen auch staatliche Einrichtungen sich verschulden. Dies kann über Banken oder durch die Ausgabe von Anleihen oder Pfandbriefen erfolgen.

Doch auch im Privatkreditbereich kommt es vor, dass das Wort fällt. Gemeint sind hierbei Kredite, die für Haushaltsanschaffungen anfallen, beispielsweise für den Kauf eines Staubsaugers, Möbel, oder einfach für einen Urlaub. Durch den Begriff „Haushaltskredit“ wird dieser Kredit von einem Gewerbedarlehen unterschieden.

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