Ein Grundbuchauszug ist eine Abschrift aller im Grundbuch gespeicherten Daten. Sobald berechtigtes Interesse nachgewiesen wurde oder der Eigentümer eine Vollmacht für die Einsicht in das Grundbuch erteilt hat, kann online Einsicht in das Grundbuch genommen werden. Der Antrag auf Einsicht muss beim zuständigen Grundbuchamt gestellt werden.
Doch es kann notwendig sein, dass im Zuge einer einzigen Eintragung mehrere Personen Einsicht benötigen. Beispielsweise verschiedene Abteilungen einer Bank, der Notar, jetzige und zukünftige Eigentümer usw. In diesem Fall kann einfach online ein Grundbuchauszug angefordert werden. Diesen bekommt man in der Regel innerhalb weniger Stunden per Email zugeschickt.
Der Vorteil: Er kann kopiert und weitergegeben werden. Will ein Kreditnehmer bei mehreren Banken vorsprechen, bietet es sich an, einen aktuellen Grundbuchauszug mit zum Gespräch zu bringen. So wissen die Gesprächspartner gleich Bescheid über eingetragene Rechte und können so ein genaueres Angebot erstellen. Außerdem muss klar sein, ob und wie das Eigentum überhaupt erworben werden soll, wie es belastet ist und ob es sich vielleicht doch um ein Erbpachtgrundstück handelt.
Für einen Grundbuchauszug fallen Kosten an, die jedoch gesetzlich geregelt sind. So ist der normale Auszug mit 8,- Euro belegt, beglaubigte Grundbuchauszüge können für einen Aufschlag jedoch ebenfalls bestellt werden.
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