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Buchgrundschuld

Eine Buchgrundschuld ist eine normale Grundschuld, allerdings wird im Grundbuch ein Zusatz „ohne Brief“ eingetragen.

Wird nun eine bestehende Grundschuld an einen anderen Gläubiger abgetreten, muss dies schriftlich im Grundbuch vermerkt werden, weil sonst eine Geltendmachung nicht möglich wäre.

Da jeder Eintrag im Grundbuch kostenpflichtig ist, sollte geprüft werden, ob eine Abtretung wirklich notwendig ist. Doch gerade bei einer Anschlussfinanzierung kann es sich lohnen, die Zusatzkosten in Kauf zu nehmen. Denn diese sind wirklich überschaubar und fallen bei einer eventuellen Zinsersparnis von mehreren tausend Euro kaum ins Gewicht.

Heutzutage vereinbaren Banken hauptsächlich die Buchgrundschuld, weil die Abwicklung einfacher ist und keine Extrakosten für die Verwahrung der Grundschuldbriefe anfallen.

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Notarbestätigung

Verpfändungserklärung

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