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Gläubigerschutz

Gläubiger sind in der Regel einem hohen Verlustrisiko ausgesetzt, da es nicht als sicher anzusehen ist, dass die Schuldner ihre Forderungen auch erfüllen.

Darum gibt es den Gläubigerschutz, der dazu beiträgt, dass die Forderungen der Gläubiger so gut wie möglich eingetrieben werden können. Der Gläubigerschutz zeichnet sich daher durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften aus, die zugunsten der Gläubiger gestaltet sind.

Doch die Gläubiger haben selbstverständlich auch eigene Methoden, um ihre Interessen zu wahren. Darunter fällt vor allem die Bonitätsprüfung von Kreditnehmern. Bevor eine Verbindlichkeit gewährt wird, möchte sich der Gläubiger selbstverständlich davon überzeugen, dass er diese auch wieder vom Schuldner zurück erhält. Dazu erkundigt er sich über die finanzielle Situation des potenziellen Schuldners, noch bevor eine Rechtsbeziehung eingegangen wird. Dabei wird die Einkommenssituation, aber auch die Vermögenslage des Schuldners genau überprüft.

Genauso werden bereits erfolgte Einträge über Verbindlichkeiten des Schuldners überprüft. Wenn festgestellt wird, dass der Schuldner bereits Verbindlichkeiten in einer gewissen Höhe hat, wird der Gläubiger dem neuen Antrag sicherlich nicht stattgeben. Der Gläubigerschutz findet aber vor allem von rechtlicher Seite statt.

So gibt es diverse Auskunftspflichten und Absonderungsrechte, die ein Gläubiger gegenüber dem Schuldner z.B. bei dessen Insolvenz hat, die die Sicherheiten auch als solche vor dem Untergehen in der Insolvenzmasse schützen.

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