Kredit Wiki
Mit Kreditwiki.de zu Ihrem Wunschkredit

Geschäftsführender Gesellschafter

Bei einer GmbH gibt es mehrere Gesellschafter, die Anteile an dieser Gesellschaft halten. Für die Führung der Geschäfte kann nun ein Geschäftsführer eingestellt werden. Ist dies ein externer Mitarbeiter, handelt es sich nur um einen Geschäftsführer. Wird jedoch einer der Gesellschafter als Geschäftsführer bestellt, handelt es sich um einen geschäftsführenden Gesellschafter.

Außer der normalen Gewinnbeteiligung bekommt der geschäftsführende Gesellschafter von der GmbH ein Gehalt ausgezahlt. Hierfür wird, genauso wie bei einem reinen Geschäftsführer, ein Arbeitsvertrag geschlossen. Dieser muss alle Daten enthalten, die auch ein Arbeitsvertrag mit einem Nicht-Gesellschafter enthalten würde. Ebenso dürfen das Gehalt und der Urlaubsanspruch nicht überzogen sein, da sonst eine verdeckte Gewinnausschüttung vermutet wird.

Der Geschäftsführer einer GmbH wird von der Gesellschafterversammlung bestellt und wird im Handelsregister als Geschäftsführer eingetragen. Er vertritt die GmbH gerichtlich und außergerichtlich. Ohne Geschäftsführer wäre eine GmbH nicht handlungsfähig.

Seine Aufgaben bestehen hauptsächlich in der Geschäftsführung inklusive aller für den Gesellschaftszweck notwendigen Handlungen, dem Einberufen und Teilnehmen an Gesellschafterversammlungen und der Information der Gesellschafter über die laufenden Geschäfte.

In verschiedenen Rechtsstellungen bestehen unterschiedliche Haftungsansprüche gegenüber der GmbH im Innenverhältnis, im Außenverhältnis, in der Insolvenz, im Sozialversicherungsrecht, usw.

Verstößt der Geschäftsführer gegen bestimmte Sorgfaltspflichten, die in unterschiedlichen Gesetzen geregelt werden, kann er persönlich haftbar gemacht werden.

Wenn Sie dieses Thema interessant finden, könnte auch einer der folgenden Einträge für Sie hilfreich sein:

Insolvenz

Insolvenzantrag

Insolvenzverschleppung

Button nach oben