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Darlehensgeber

Als Darlehensgeber wird jede Person, juristisch oder natürlich, genannt, die einer anderen Person eine Sache oder Geldleistung für eine begrenzte Zeit überlässt.

Heute kennt man den Darlehensgeber, auch Kreditgeber oder Gläubiger genannt, hauptsächlich als wirklichen Geldgeber. Es geht also um die Überlassung von Kapital.

Da ein Darlehensgeber mit der Überlassung ein großes Risiko eingeht, dass er das Darlehen nicht zurück erhält, möchte er auch einen Vorteil aus diesem Geschäft haben. In der Regel wird also ein fester Zinssatz vereinbart, den der Kreditnehmer zusätzlich zum entliehenen Geld zurückzahlt.

Manchmal findet sich auch ein Kreditgeber, der vollständig auf eine Zinseinnahme verzichtet. Wenn man sich die Bankenbranche einmal genauer ansieht, stellt man jedoch fest, dass auch hier zum Vorteil des Geldgebers gehandelt wird. Denn unter Umständen muss das Geld sonst anderweitig gelagert werden und verursacht dort Kosten. Manche Kreditinstitute verlangen nämlich tatsächlich inzwischen Gebühren für zu hohe Kontoguthaben. Und um diese zu verhindern, wird dann eben das Geld so lange bei einem Kreditnehmer „geparkt“. Vor allem Versicherungsunternehmen bedienen sich dieser Vorgehensweise, aber auch große Firmen springen manchmal auf diesen Zug auf.

Darlehensbedingungen werden vom Darlehensgeber festgelegt

Da das Risiko des Verlustes lediglich auf der Seite des Darlehensgebers liegt, hat diese auch das Recht, die Bedingungen, unter denen er bereit ist, den Kredit zu gewähren, selbst festzulegen. Dies geschieht zum einen in den allgemeinen, zum anderen in den besonderen Darlehensbedingungen. Hier werden auch zusätzliche Sicherheiten vereinbart oder besondere Vertragspflichten, wie die regelmäßige Übersendung von Kontoauszügen oder die Lagerung von Sicherungsgegenständen.

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