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Hypothek

Eine Hypothek ist eines der beiden Grundpfandrechte. Wird ein Darlehen für den Bau oder Kauf einer Immobilie gewährt, geht dies aufgrund der Höhe normalerweise nicht ohne weitere Sicherheiten. Für diesen Fall kann sich der Kreditgeber ein Pfandrecht einräumen lassen, welches im Grundbuch der Immobile eingetragen wird. Kommt der Kreditnehmer seinen Pflichten zur Rückzahlung nicht nach, darf der Pfandgläubiger das Objekt verkaufen oder versteigern und sich aus dem Erlös bedienen.

Im Gegensatz zur Grundschuld ist die Hypothek akzessorisch. Das bedeutet, sie ist fest an eine ganz bestimmte Forderung gebunden. Mit jeder Tilgung die bei der Bank eingeht, sinkt ihre Forderung und somit auch die Hypothek. Dies wird selbstverständlich nicht jedes Mal im Grundbuch eingetragen, kommt es jedoch zur Verwertung aufgrund von Zahlungsschwierigkeiten, darf der Gläubiger nur bis zur offenen Forderung vom Pfandrecht Gebrauch machen. Die einzige Ausnahme stellt die Höchstbetragshypothek dar.

Eine Hypothek ist immer auch mit dem persönlichen Anspruch verbunden. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht nur mit seinem Grund und Boden haftet, sondern immer auch persönlich für die Forderungen einstehen muss.

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