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Darlehensbedingungen

Im Gegensatz zu den allgemeinen Darlehensbedingungen, in denen viele allgemeine Bedingungen festgelegt werden, die für viele Kunden gelten, können in den Darlehensbedingungen spezielle, nur für diesen Kunden geltende Bedingungen festgelegt werden.

Dies könnte sein, dass bestimmte Unterlagen eingereicht werden müssen, dass Eigenkapital zuerst genutzt wird oder ähnliche Angaben.

Im Prinzip ist alles möglich, worauf sich beide Vertragspartner einigen können. Allerdings selbstverständlich nur im gesetzlichen Rahmen. Illegale oder sittenwidrige Bedingungen können nicht vereinbart werden, oder sie sind zumindest nichtig.

Die genauen Darlehensbedingungen werden im Darlehensvertrag festgeschrieben und durch die beidseitige Unterschrift angenommen.

Die Angebotsangaben werden ebenfalls übernommen

Jedoch sind auch die Konditionen, die vereinbart wurden Teil der Darlehensbedingungen. So also die Höhe des Darlehens, Rückzahlungsmodalitäten usw.

Vor allem im Bereich der Gebühren, die im Zuge der Vertragserrichtung fällig werden, sind die Kreditinstitute in der Regel verhandlungsbereit. Auch beim Zinssatz sind unter Umständen noch Reduktionen möglich. Deshalb sind diese Angaben selten Teil der allgemeinen, sondern immer der einzeln festgelegten Darlehensbedingungen. Dazu muss der Darlehensnehmer allerdings eine gute Bonität aufweisen können. Gerade bei Filialbanken werden die Darlehensbedingungen oft sogar schon vor der Antragsstellung über diverse Werbemittel publiziert.

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