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Allgemeine Darlehensbedingungen

Bei der Vergabe von Darlehen muss der Kreditnehmer selbstverständlich verschiedene Bedingungen erfüllen, die das jeweilige Kreditinstitut an ihn stellt. Einige Bedingungen sind bereits gesetzlich festgelegt, andere Bedingungen wiederum können vom Kreditinstitut individuell formuliert werden. Hierbei gibt es in der Regel einige standardisierte Darlehensbedingungen, die für jedes Darlehensgeschäft des Kreditinstitutes gelten und andere Regeln, die nur für spezielle Arten von Darlehen Anwendung finden. Die allgemeinen Darlehensbedingungen stellen nur die standardisierten Bedingungen dar, die für jedes Geschäft gleich gestaltet sind und daher auch immer zur Anwendung kommen. Diese Darlehensbedingungen werden nicht speziell formuliert, sondern nur vorformuliert und finden sich oft auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die allgemeinen Darlehensbedingungen sind daher meist fixer Bestandteil bei jedem Vertragsabschluss des Kreditinstitutes.

Inhalt der Bedingungen

Hier wird insbesondere das Geschäftsverhältnis zwischen den beiden Vertragspartnern geregelt, aber auch die jeweiligen Pflichten und Rechte des Kreditinstitutes und des Darlehensnehmers. Ein wichtiger Teil der allgemeinen Darlehensbedingungen beinhaltet zum Beispiel, wie vorgegangen wird, sollte es zum Zahlungsverzug durch den Darlehensnehmer oder zu anderen Störungen des ordentlichen Zahlungsplans kommen. Hier können etwa auch Verzugszinsen angegeben werden oder aber auch die Dauer der Nachfristen bzw. die Dauer, bis gerichtliche Schritte eingeleitet werden. Die allgemeinen Darlehensbedingungen können zumeist auch schon vor Verhandlungsgesprächen für ein Darlehen eingesehen werden, um schon vorab einige Informationen zu den Konditionen des Kreditinstitutes zu erhalten.

Vorteile von standardisierten Bedingungen

Die allgemeinen Darlehensbedingungen stellen eine deutliche Erleichterung der Darlehensabwicklung dar. So werden mit der Annahme der AGB, die die Darlehensbedingungen enthalten, bereits die Rahmenbedingungen akzeptiert. Für die Einrichtung eines Dispokredites oder Ähnliches sind so nicht erneut die Bedingungen zu prüfen.

Wenn der Darlehensnehmer die allgemeinen Darlehensbedingungen ablehnt, kommt es üblicherweise zu keinerlei Vertragsabschluss zwischen dem Kreditinstitut und dem Darlehensnehmer, da hier wichtige Konditionen sowie Rechte und Pflichten Bestandteil sind.

Bei speziellen Darlehen wie der Baufinanzierung oder Existenzgründungskrediten können ergänzende allgemeine Darlehensbedingungen erforderlich sein, die dann ebenfalls für alle ähnlichen Geschäfte gelten. Diese werden im Zuge des Kreditvertrages ausgehändigt und vom Kunden per Unterschrift akzeptiert.

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